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Kontoführungsgebühren: Müssen Schwerbehinderte sie bezahlen?

Personen mit einem Schwerbehindertenausweis erhalten in manchen Bereichen Vergünstigungen. Doch gilt dies auch für die Kontoführungsgebühren?

Eine Person hält einen Stapel Kontoauszüge in der Hand.
© M. Schuppich - stock.adobe.com

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Laut dem Statistischen Bundesamt lebten Ende 2023 rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland mit einer Schwerbehinderung, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent haben. In diesem Fall können sie entweder selbst ein Konto eröffnen oder die Eröffnung von ihrem gesetzlichen Betreuer vornehmen lassen. Doch können sich Menschen mit Schwerbehinderung von der Zahlung von Kontoführungsgebühren befreien lassen? Hier erfährst du die Antwort.

Müssen Menschen mit Schwerbehinderung Kontoführungsgebühren zahlen?

In Deutschland führt eine Schwerbehinderung nicht automatisch zu einer Befreiung der Kontoführungsgebühren. Denn mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes im Jahr 2019 wurden verschiedene Regelungen für Menschen mit Schwerbehinderung in Wohneinrichtungen angepasst. 

Seitdem ist es erforderlich, dass Menschen mit Schwerbehinderung, die in einer Einrichtung leben, über ein eigenes Girokonto verfügen. Der Grund: Seit dem 1. Januar 2020 erfolgen die Auszahlungen der Leistungen nicht mehr an die Einrichtungen, sondern direkt an den Bewohner beziehungsweise die Bewohnerin.

Im Alltag bietet diese Regelung Menschen mit Schwerbehinderung den Vorteil, das sie über das eigene Geld verfügen können, ohne auf Betreuungspersonen oder Treuhandkonten angewiesen zu sein. Doch wer ein eigenes Girokonto besitzt, ist dafür auch verantwortlich. So müssen beispielsweise auch Kontoführungsgebühren beglichen werden. Wie T-Online berichtet, gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen oder Angehörige mit Schwerbehinderung von diesen Gebühren befreit.

Kontoführungsgebühren variieren von Bank zu Bank

Die Kontoführungsgebühren fallen je nach Bank unterschiedlich hoch aus. Wer ein Bankkonto eröffnen möchte, sollte sich die Konditionen genau anschauen und diese mit denen von anderen Banken vergleichen.

Da vollständig kostenlose Girokonten sind selten geworden, aber viele Banken bieten gebührenfreie Konten an, wenn ein bestimmter monatlicher Mindestbetrag auf dem Konto eingeht. Wenn der monatliche Geldeingang also hoch genug ist, zahlt man bei diesen Banken keine Kontoführungsgebühren. 

Der erforderliche monatliche Geldeingang beträgt in der Regel mindestens 700 Euro. Solche Angebote bieten unter anderem Direktbanken wie die Consorsbank, DKB, ING und Comdirect an.

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