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Krankheitskosten von der Steuer absetzen: So geht’s 

Unter bestimmten Voraussetzungen können Krankheitskosten von der Steuer abgesetzt werden. Was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.

Mit Buchstaben aus Holzwürfeln würde das Wort Steuer geschrieben. Sie stehen auf einem Stapel Münzen.
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Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Medikamente, medizinische Geräte oder Physiotherapie können ziemlich kostspielig sein. Viele wissen jedoch nicht, dass Kosten, die im Zusammenhang mit einer Krankheit entstehen, als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Welche Krankheitskosten man von der Steuer absetzen kann und was es dabei zu beachten gilt, erfährst du hier.

Diese Krankheitskosten können von der Steuer abgesetzt werden

Ausgaben, die zur Heilung oder Linderung einer Krankheit getätigt werden, können in der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen in Zeile 19 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen angegeben werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass diese Kosten von dir selbst getragen wurden. Dabei können folgende Posten geltend gemacht werden:

  • Arztkosten: Zu diesen Kosten gehören zum Beispiel Ausgaben für Zahnbehandlungen, Logopädie, Psychotherapie oder Physiotherapie. Es ist jedoch wichtig sicherzustellen, dass die Fachkraft, die die Behandlung durchführt, über eine entsprechende Zulassung verfügt, wie Finanztip berichtet.
  • Hilfsmittel: Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe informiert, dass man die Kosten für eine Brille oder Augenlasern angeben kann. Ebenfalls absetzbar sind Ausgaben für Zahnersatz, Hörgeräte oder Rollstühle.
  • Rezeptpflichtige Medikamente: Wenn etwas ärztlich verordnet wird, können die Kosten in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Dafür sollten alle Rechnungen über das Jahr gesammelt werden, um entsprechende Belege vorweisen zu können. Die Antibabypille kann nicht steuerlich abgesetzt werden, da sie der Schwangerschaftsverhütung dient, wie Finanztip berichtet. Rezeptfreie Medikamente, die ärztlich verordnet wurden, können ebenfalls in der Steuererklärung angegeben werden.
  • Impfungen: Wenn Impfungen vor einer Reise ärztlich verschrieben werden, können die Kosten dafür steuerlich geltend gemacht werden.
  • Fahrtkosten: Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Arzt oder zur Ärztin können die tatsächlichen Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Nutzt man das Auto, gibt es eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer, wie lohnsteuer-kompakt.de berichtet. 

Krankenhausaufenthalt von der Steuer absetzen

Auch bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt oder einem Aufenthalt in einer Fachklinik können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie nicht von Dritten, wie z.B. der Krankenkasse, erstattet werden, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet. Nicht anerkannt werden jedoch:

  • Kosten für Telefon oder TV im Zimmer
  • Kosten für Obst, Zeitungen und Zeitschriften usw.
  • Trinkgelder an das Personal

IGeL sind nur selten als Krankheitskosten absetzbar

Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchungen oder die Früherkennung von Glaukom sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Kosten können nur selten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Vor Beginn solcher Behandlungen ist es wichtig, eine ärztliche Verordnung oder ein amtsärztliches Attest zu erhalten. Ohne diese Nachweise werden alle Kosten für IGeL-Leistungen von der Steuererklärung ausgeschlossen.

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