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Job: Brauche ich schon nach einem Tag eine Krankschreibung?

Wir allen waren schon einmal in dieser Situation: Man wacht morgens mit Gliederschmerzen auf und die Nase läuft. Doch braucht man schon am ersten Tag eine Krankschreibung?

Eine Frau sitzt krank im Bett und putzt sich die Nase.
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Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Wenn man krank ist, möchte man sich am liebsten den ganzen Tag unter der Bettdecke verkriechen. Doch wer einem Job nachgeht, muss sich bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Aber wann müssen Arbeitnehmer:innen eine Krankschreibung einreichen? Die Regeln können dabei von Unternehmen zu Unternehmen stark variieren. Wir verraten dir, worauf man achten sollte.

Krankschreibung: Arbeitgeber immer sofort über Ausfall informieren

Regel Nummer 1: Wenn du krank bist – unabhängig davon, ob du eine Krankschreibung hast oder nicht – solltest du deinen Arbeitgeber so schnell wie möglich informieren, sobald du feststellst, dass du deine Arbeit nicht ausführen kannst. Ideal ist es, dies bereits vor deiner gewohnten Arbeitszeit zu tun, damit dein Chef beziehungsweise deine Chefin entsprechend reagieren kann.

In einigen Fällen ist es auch möglich, die Krankmeldung außerhalb der Bürozeiten per E-Mail zu senden. So hast du deine erste Verpflichtung als Arbeitnehmer:in erfüllt.

Brauche ich schon nach einem Tag eine Krankschreibung?

Mit Husten und laufender Nase lässt es sich nicht gut arbeiten. Doch wer krankheitsbedingt nicht arbeiten kann, muss ein paar Dinge beachten. So benötigen manche bereits am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung. Doch ist das die Regel? Nein, die Regeln für eine Krankmeldung variieren von Unternehmen zu Unternehmen.

Ein Blick in deinen Arbeits- oder Tarifvertrag kann hier hilfreich sein. Dort könnten Regelungen festgelegt sein, die besagen, dass dein Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung verlangen kann oder auch erst später.

Arbeitsvertrag enthält keine genaue Regelung? Das gibt das Gesetz vor

Wenn man in seinem Arbeits- oder Tarifvertrag keine Regelungen zur Handhabung von Krankschreibungen findet, greift das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5). Dieses Gesetz besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“

Das bedeutet, dass man ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt. Man kann also bis zu drei Tage ohne ärztlichen Nachweis zu Hause bleiben. In dieser Zeit hat man die Möglichkeit, sich auszuruhen und zu erholen.

Fazit: Arbeitgeber kann Zeitpunkt der Krankschreibung vorgeben

Nach den gesetzlichen Bestimmungen muss der Arbeitgeber spätestens am vierten Krankheitstag eine Krankschreibung erhalten. Es steht den Arbeitgebern jedoch frei, abweichende Regelungen zu treffen und schon vorher ein ärztliches Attest zu verlangen.

Solche Regelungen können in Verträgen oder Betriebsvereinbarungen festgehalten werden. Zudem haben Arbeitgeber grundsätzlich die Möglichkeit, eine Krankschreibung bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung zu fordern. Diese Flexibilität ermöglicht es ihnen, die Vorgehensweise bei Krankmeldungen individuell zu gestalten.

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