Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung enden bald. Die Steuererklärung 2022 muss spätestens bis zum 2. Oktober 2023 beim Finanzamt eingehen. Wenn du dich steuerlich beraten lässt – zum Beispiel durch eine:n Steuerberater:in oder einen Lohnsteuerhilfeverein – hast du etwas länger Zeit. In diesem Fall endet die Abgabefrist erst am 31. Juli 2024. In diesem Artikel verraten wir dir noch ein paar Last-Minute-Steuertricks, die du jetzt noch in deiner Steuererklärung unterbringen kannst.
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Diese 3 legalen Steuertricks solltest du kennen
Bis zum offiziellen Abgabetermin für die Steuererklärung ist noch ein bisschen Zeit. Damit bleibt auch dir genug Zeit, deine Steuererklärung nochmal zu überarbeiten. Wir haben hier drei legale Steuertricks herausgesucht, die du in deiner nächsten Steuererklärung unterbringen und somit eine Menge Geld sparen kannst:
1. Spenden geltend machen
Wer regelmäßig Geld spendet, sollte dafür auch steuerlich belohnt werden. Umso erfreulicher ist es, dass du Spenden an gemeinnützige Organisationen oder politische Parteien ganz einfach von der Steuer absetzen kannst. Wenn der Betrag sich auf weniger als 300 Euro beläuft, musst du lediglich einen Kontoauszug einreichen.
Du hast sogar die Möglichkeit, Sachspenden in deiner Steuererklärung geltend zu machen. In diesem Fall muss der Verein, an den du gespendet hast, aber den Wert der Sachspende ermitteln und dir diesen in Form einer Spendenbescheinigung bestätigen.
2. Haushaltsausgaben absetzen
Des Weiteren kannst du auch Haushaltsausgaben steuerlich absetzen. Dazu zählen so gut wie alle Serviceleistungen rund um dein Grundstück. Du kannst beispielsweise die Treppenhausreinigung, Reparaturen, Gartenarbeiten oder Hausmeisterdienstleistungen von der Steuer absetzen.
Und sogar die Kosten für einen Tiersitter beziehungsweise eine Tiersitterin kannst du steuerlich geltend machen, solange du nachweisen kannst, dass du diese Person in Form eines Minijobs bei dir angestellt hast. Eine Rechnung und Kontoauszüge reichen dem Finanzamt in der Regel aus.
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3. Homeoffice-Ausgaben absetzen
Noch immer arbeiten viele Menschen im Homeoffice. Zwar hast du somit keinen Anfahrtsweg zum Büro mehr, den du steuerlich geltend machen könntest, dafür kannst du jetzt die Ausgaben, die du im Homeoffice hast, steuerlich absetzen. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für einen Schreibtischstuhl, einen Schreibtisch oder eine Tastatur.
Darüber hinaus hast du dank der Homeoffice-Pauschale die Möglichkeit, für jeden Tag, an dem du im Homeoffice arbeitest, sechs Euro in der Steuererklärung geltend zu machen.
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Fazit: So sparst du auch in diesem Jahr eine Menge Steuern
Wie du siehst, gibt es also genug Möglichkeiten, bei denen du noch Steuern sparen kannst. Jetzt hast du noch ein paar Wochen Zeit, bevor du deine Steuererklärung abgeben musst und kannst sie daher noch überarbeiten. Wenn du dich von einem Steuerberater oder eine Steuerberaterin beraten lässt, hast du ohnehin noch etwas länger Zeit, um deine Steuererklärung mit ihm oder ihr durchzusprechen.
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