Viele Mieter:innen dürften in der nächsten Zeit ihre Nebenkostenabrechnung aus dem Briefkasten ziehen. Angesichts der hohen Energiepreise graut es vielen vor hohen Nachzahlungen. Doch was ist, wenn die Nebenkostenabrechnung auf sich warten lässt oder zu spät zugestellt wurde? Müssen Nachzahlungen dann beglichen werden? Warum eine verspätete Nebenkostenabrechnung für Mieter:innen ein wahrer Glücksfall sein kann, erfährst du hier.
Nebenkostenabrechnung: Bis wann muss sie angekommen sein?
Die Nebenkostenabrechnung muss einmal im Jahr erfolgen und spätestens zwölf Monate nach dem Abrechnungszeitraum dem Mietenden vorgelegt werden. Falls der/die Vermieter:in diese Frist verpasst, ist der Mietende nicht verpflichtet, mögliche Nachzahlungen zu leisten (§ 556 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Es sei denn, der/die Vermieter:in kann nachweisen, dass er die Verzögerung nicht zu verantworten hat. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein behördlicher Gebührenbescheid verspätet beim Vermieter bzw. bei der Vermieterin eingeht.
Der Bundesgerichtshof legt fest, dass die einjährige Abrechnungsfrist im Mietrecht nicht erneut beginnt, selbst wenn die Abrechnung unvollständig oder formell fehlerhaft ist. Diese Regelung dient der Rechtssicherheit und -klarheit zwischen Vermietern und Mietenden. Das Ziel ist es, zu verhindern, dass Vermieter unvollständige Abrechnungen kurz vor Ablauf der Frist vorlegen und sie dann nachträglich korrigieren, nachdem die Frist abgelaufen ist.
Das ist die Abrechnungsperiode für 2022
Üblicherweise erstreckt sich die Abrechnungsperiode über das Kalenderjahr, wie Simone Marustzök vom Deutschen Mieterbund (DMB) berichtet. Konkret bedeutet dies: Die Nebenkostenabrechnung für 2022 sollte dem Mietenden spätestens bis zum 31. Dezember 2023 vorliegen.
Allerdings betont Marustzök, dass auch andere zwölfmonatige Zeiträume denkbar sind, beispielsweise vom 1. Oktober bis zum 30. September. In solchen Fällen muss die Abrechnung für das vorangegangene Jahr jedoch bis zum 30. September des darauffolgenden Jahres erfolgen.
Nebenkostenabrechnung prüfen: So lange hast du dafür Zeit
Wenn man die Nebenkostenabrechnung rechtzeitig erhält, sollte man diese unbedingt überprüfen. Was viele nämlich nicht wissen: Fast jede zweite Nebenkostenabrechnung ist als. Doch bis wann kann man Einspruch einlegen? Zu lange sollte man sich damit nicht Zeit lassen. Denn wie der Deutsche Mieterbund berichtet, haben Mietende 30 Tage Zeit, um ihre Nebenkostenabrechnung zu prüfen und eventuelle Nachzahlungen zu überblicken.
Innerhalb dieser Frist dürfen sie Originalunterlagen einsehen, entweder beim Vermieter persönlich oder durch zugesandte Kopien. Wenn die Zeit knapp wird, können Mieter unter Vorbehalt zahlen, jedoch ist es ratsam, die Zahlung nicht zu verweigern, um mögliche Gerichtsverfahren zu vermeiden.
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Quellen: Münchner Merkur, Focus und T-Online