In Deutschland sind etwa 5 Millionen Menschen pflegebedürftig. Und ein Großteil von ihnen erhält auch das sogenannte Pflegegeld. Es soll den Betroffenen oder auch den Angehörigen dabei helfen, das Leben wieder etwas einfacher zu gestalten, indem man es beispielsweise für einen Umbau des Hauses oder eine Pflegehilfe einsetzt. Doch muss das Pflegegeld eigentlich in die Steuererklärung eingetragen werden? In diesem Artikel verraten wir es dir.
So trägst du das Pflegegeld in die Steuererklärung ein:
Wem steht das Pflegegeld zu?
Doch vorab müssen wir noch einmal klären, wem das Pflegegeld überhaupt zusteht. Grundsätzlich muss man, um Anspruch darauf zu haben, pflegebedürftig und natürlich auch pflegeversichert sein. Ist das der Fall, hat man Anspruch auf das Pflegegeld – zumindest dann, wenn zusätzlich ein Gutachten durchlaufen hat, das einem mindestens den Pflegegrad 2 bescheinigt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben nämlich keinen Anspruch auf das Pflegegeld.
Muss das Pflegegeld in der Steuererklärung angegeben werden?
Grundsätzlich muss das Pflegegeld – wie alle Einnahmen in Deutschland – versteuert werden. Es gibt jedoch auch wenige Ausnahmen, in denen es steuerfrei bleibt. Das ist zum Beispiel immer dann der Fall, wenn die Pflegebedürftigen das Geld selbst beziehen. Schließlich handelt es sich dabei um eine Sozialleistung, die in diesem Fall nicht von weiteren Abgaben betroffen ist.
Aber auch wenn Angehörige das Geld beziehen, um sich um eine pflegebedürftige Person zu kümmern, kann das Geld steuerfrei sein. Das gilt zumindest für Partner:innen, Geschwister, Eltern, Kinder, Tanten, Onkel, Nichten, Neffen sowie Schwäger:innen.
In einigen Fällen müssen die Personen auch gar nicht mit der zu pflegenden Person verwandt sein. Denn auch Stiefgeschwister oder Stiefeltern können das Geld steuerfrei erhalten. Gleiches gilt auch für Freund:innen oder andere Bekannte, die sich um die pflegebedürftige Person kümmern. Um sicherzugehen, dass das Pflegegeld hierbei weiterhin steuerfrei bleibt, solltest du jedoch einmal beim Finanzamt nachfragen.
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Fazit: In diesen Fällen musst du das Pflegegeld in die Steuererklärung eintragen
Doch nicht immer ist das Pflegegeld steuerfrei. Wenn du nicht zu den oben aufgeführten Personen zählst und somit kein Verwandtschafts- oder Verpflichtungsverhältnis gegenüber der zu pflegenden Person hast, geschweige denn die Person selbst bist, so musst du das Pflegegeld in der Einkommenssteuererklärung angeben. Denn in diesem Fall handelt es sich um eine Einnahme.
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