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Rente aufbessern: So kannst du dir die Suche nach Ausbildungsplatz anrechnen lassen

Die Rente soll den finanziellen Lebensabend absichern. Doch viele erhalten lediglich eine Mini-Rente. Dabei kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche angerechnet werden.

Eine Frau mit blonden Haaren sitzt am Laptop und arbeitet.
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Hilfe, ich bin über 40 und hab noch nichts angespart für die Rente! Was tun?

Was du tun kannst, wenn du mit über 40 noch nicht für’s Alter vorgesorgt hast, erklärt uns Finanzcoach Karolina Decker von finmarie.

Wer im Ruhestand ohne finanzielle Sorgen leben möchte, sollte frühzeitig an die Altersvorsorge denken. Denn viele Menschen in Deutschland erhalten lediglich eine magere Rente. Die Konsequenz: Das Geld reicht kaum fürs Leben aus. Viele Rentner:innen sind daher von Armut bedroht. Um dies zu verhindern, sollten alle Möglichkeiten, um die Rente aufzubessern, ausgeschöpft werden. Was viele allerdings nicht wissen: Die Suche nach einem Ausbildungsplatz kann unter Umständen auf die Rente angerechnet werden. Alle Details hier.

Rente aufbessern: Such nach Ausbildungsplatz anrechnen lassen

Nicht jeder findet unmittelbar nach dem Schulabschluss einen Ausbildungsplatz. Jugendliche im Alter von 17 bis 25 Jahren, die mindestens einen Monat auf der Suche nach einer Ausbildung sind, können diese Zeit in der gesetzlichen Rentenversicherung anrechnen lassen. Diese Regelung gilt für alle, die in diesem Alter sind und sich in der Suchphase befinden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hin.

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Diese Regelung gilt nach dem 25. Lebensjahr

Nach dem 25. Lebensjahr wird die Suche nach einem Ausbildungsplatz in der gesetzlichen Rentenversicherung nur anerkannt, wenn die Person zuvor beschäftigt oder selbstständig war und Beiträge zur Sozialversicherung geleistet hat.

Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) werden nur diese Zeiten für die Rentenberechnung angerechnet. Anrechnungszeiten sind Zeiträume, die zur Rentenberechnung hinzugerechnet werden, auch wenn keine Beiträge gezahlt wurden. Diese Regelung soll sicherstellen, dass nur relevante Zeiten für die Rentenansprüche berücksichtigt werden.

Ausbildung gefunden: Sozialversicherungsausweis erhält man mit der Anstellung

Nachdem man einen Ausbildungsplatz gefunden hat, erhält man mit der Anstellung auch den Sozialversicherungsausweis (Versicherungsnummernachweis). In der Regel übernimmt der neue Arbeitgeber die Ausstellung dieses Dokuments, das neben der Versicherungsnummer auch Vorname(n), Familienname, Geburtsname und das Ausstellungsdatum umfasst.

Falls der Arbeitgeber dies nicht übernimmt, kann der Ausweis kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung oder der Krankenkasse beantragt werden.