Jedes Jahr rückt die Steuererklärung wieder in den Fokus, und die Frage nach der Absetzbarkeit von Versicherungen taucht erneut auf. So fragen sich Personen, die eine Risikoversicherung abgeschlossen haben, ob sie diese von der Steuer absetzen können. Ob das möglich ist und wie hoch die Höchstbeträge sind, erfährst du hier.
Risikolebensversicherung von der Steuer absetzen – ist das möglich?
In der Tat können die Beiträge für eine Risikolebensversicherung steuerlich geltend gemacht werden, da sie zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Es gibt jedoch Höchstbeträge für diese Aufwendungen. So können Arbeitnehmer:innen maximal 1.900 Euro pro Person und Jahr angeben, während Selbstständige bis zu 2.800 Euro pro Person und Jahr absetzen können.
Doch aufgepasst: Diese Höchstbeträge sind für sämtliche Vorsorgeversicherungen gültig. Folglich könnte es sein, dass die Beiträge für die Risikolebensversicherung nicht mehr steuermindernd wirken, insbesondere wenn die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits den Höchstbetrag übersteigen. Nichtsdestotrotz ist es ratsam, sämtliche Vorsorgeaufwendungen stets in der Steuererklärung anzugeben, da sich die Steuerregeln ändern können. Auf diese Weise bleibst du auf der sicheren Seite.
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Wo gebe ich sie in der Steuererklärung ein?
Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind als Sonderausgaben anzugeben. In der Einkommensteuererklärung werden sie in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen, die sowohl für Altersvorsorgeaufwendungen als auch für Versicherungen vorgesehen ist.
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Auszahlung einer Risikolebensversicherung: Was gilt es zu beachten?
Hinterbliebene, die die vereinbarte Todesfallsumme erhalten, sind zwar von der Abgeltungssteuer befreit, könnten jedoch unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen müssen. Es gelten jedoch hohe Freibeträge, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.