Menschen, die Bürgergeld beziehen, sind oft gezwungen, jeden einzelnen Cent für ihren Lebensunterhalt umzudrehen. Es ist daher äußerst frustrierend, wenn das Jobcenter plötzlich Geld zurückfordert, das zuvor ausgezahlt wurde. Doch wann genau tritt dieser Fall ein? Wann das Jobcenter eine Rückforderung des Bürgergelds einfordern kann, erfährst du hier.
Rückforderung des Bürgergelds: Diese Bagatellgrenze gilt
Das Jobcenter entscheidet nicht in jedem Fall, das zu viel gezahlte Bürgergeld zurückzufordern, da der Verwaltungsaufwand in Relation zur Rückforderungssumme stehen muss. Aus diesem Grund wurde gemäß buerger-geld.org eine Bagatellgrenze eingeführt. Beträge unter 50 Euro werden vom Jobcenter daher nicht eingefordert.
Laut Informationen des Bürgergeld-Portals ermöglicht diese Maßnahme der Bundesregierung eine jährliche Ersparnis von etwa 8 Millionen Euro an Verwaltungskosten. Rückforderungsansprüche über 50 Euro hingegen werden konsequent verfolgt. Doch welche Ursachen führen überhaupt zu solchen Rückforderungsansprüchen?
Wann Geld an das Jobcenter zurückgezahlt werden muss
Es gibt verschiedene Gründe, die zur Rückzahlung von bereits geleisteten Bürgergeldern führen können. Laut hartz4widerspruch.de treten diese Fälle am häufigsten auf, wenn folgende Umstände gegeben sind:
- Eine Person, die Bürgergeld vom Jobcenter erhält, hat ein schwankendes Einkommen und hat daher mehr verdient als angegeben.
- Ein Empfänger bzw. eine Empfängerin hat Doppelleistungen erhalten, auf die er/sie keinen Anspruch hat.
- Rückforderungsansprüche können auch geltend gemacht werden, wenn jemand gegen Auflagen wie die Residenzpflicht verstößt.
- Falsche Angaben zu Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder zur Bedarfsgemeinschaft können ebenfalls zu Rückforderungsbescheiden führen.
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Selbstherbeigeführte Hilflosigkeit kann Rückforderung des Bürgergelds begründen
Selbst wenn man selbst für seine bedürftige Lage verantwortlich ist, können Rückforderungsansprüche aufkommen. Das Portal buerger-geld.org nennt eine Reihe von Gründen, die vom Jobcenter als selbstverschuldeten Zustand betrachtet werden können und zur Hilfebedürftigkeit führen:
- Hals über Kopf den Job aufgeben, ohne triftigen Grund
- Eine verhaltensbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers provozieren
- Eigentum zu einem Preis unterhalb des Marktwerts veräußern
- Versäumen, die Miete zu bezahlen
- Das Ausbildungsverhältnis eigenständig kündigen oder den Arbeitgeber dazu provozieren, die Kündigung auszusprechen
- Vermögen verschwenderisch ausgeben