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GEZ-Gebühren: Diese Menschen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Wenn bestimme Voraussetzungen gegeben sind, können sich manche Menschen sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

Ein Überweisungsträger der GEZ liegt zwischen Geldscheinen und Münzen.
© Getty Images/imageBROKER RF

GEZ umgehen: Nur so geht es wirklich

Sieh im Video, wie du dir die Rundfunkgebühren sparen kannst.

Seit August 2021 muss jeder Haushalt in Deutschland gesetzlich einen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro pro Monat zahlen. Dieses Geld wird genutzt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu finanzieren und ermöglicht den Zugang zu verschiedenen Rundfunk- und Medienangeboten. Wenn du herausfinden möchtest, ob du von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden kannst und wie du dies beantragst, lies weiter, um alle relevanten Informationen zu erhalten.

Diese Personen müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Insgesamt belaufen sich die jährlichen Gebühren für die GEZ auf 220,32 Euro. Dies stellt für Menschen mit geringem Einkommen eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:

  • Bürgergeld-Bezieher
  • Sozialhilfeempfänger
  • BaföG-Bezieher
  • Pflegebedürftige
  • Asylbewerber
  • Studenten
  • Arbeitnehmer, die zu wenig verdienen (Härtefallregel)

Doch nicht nur diese Personen können sich von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, müssen auch Rentner:innen die GEZ nicht bezahlen. So können Personen, die im Alter Grundsicherung oder Erwerbsminderung beziehen, einen Antrag auf Befreiung stellen. Erhalten Senior:innen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz muss die Rundfunkgebühr ebenfalls nicht bezahlt werden.

Auch für Personen, die pflegebedürftig sind, gelten Ausnahmen. Allerdings reicht hierfür nicht allein ein Pflegegrad aus, sondern es sind bestimmte Leistungen erforderlich. So können sich Personen, die Pflegegeld beziehen, in einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz von der GEZ-Gebühr befreien lassen.

Darüber hinaus gelten die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII sowie die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Gründe für eine Befreiung. Wenn Rentner:innen in einem Seniorenheim leben, können sie neben der Pflegehilfe auch eine Befreiung von der GEZ-Gebühr beantragen.

Warum müssen Senior:innen die Gebühr nicht zahlen?

Doch keine Sorge. Auch wenn du die genannten Kriterien nicht erfüllst, gibt es noch zwei weitere Möglichkeiten, die dafür sorgen könnten, dass du keinen Rundfunkbeitrag zahlen musst. So kannst du zum Beispiel einen Härtefallantrag stellen, wenn dein Einkommen nur geringfügig über dem sozialen Bedarf liegt und weniger als der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro beträgt. Des Weiteren können Rentner:innen, die Anspruch auf Sozialleistungen haben, aber diese nicht in Anspruch nehmen, sich ebenfalls von der Zahlung der Rundfunkgebühr befreien lassen.

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So kannst du dich von der GEZ befreien lassen

Wenn du die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllst, kannst du einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Das entsprechende Formular findest du auf der Website der Öffentliche-Rechtlichen. Wenn dies ausgedruckt und ausgefüllt ist, schicke dieses anschließend samt aller erforderlichen Unterlagen und Nachweisen an den Beitragsservice. Dabei solltest du den Antrag erst dann abschicken, wenn alle erforderlichen Nachweise vorliegen. Doch aufgepasst! Schicke nur Kopien an die entsprechende Stelle, niemals Originaldokumente.

So jetzt fehlt nur noch die richtige Adresse. Diese lautet wie folgt: 

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Rückwirkende Befreiung: Ist das möglich?

In der Regel gilt: Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, muss den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen – vorausgesetzt, alle Bedingungen werden erfüllt. Aus diesem Grund ist es ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Wer seinen Anspruch aber jetzt erst erkennt, muss sich keine Sorgen manchen. Denn eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht kann bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.

Quellen: t-online.de, infranken.de und biallo.de