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Scheidungskosten: Kann man sie von der Steuer absetzen?

Scheidungen sind immer kostspielig. Lies hier, ob es möglich ist, diese steuerlich abzusetzen und was du sonst noch beachten musst.

Frau Scheidungskosten Steuer
© IMAGO/Westend61

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Scheidungen sind meist mit hohen Kosten verbunden. Denn Anwalt- und Gerichtskosten erstrecken sich oft über Jahre hinweg und liegen somit schnell im Bereich der Tausenden. In Anbetracht der Tatsache, dass in Deutschland jede dritte Ehe scheitert, könnte es durchaus sinnvoll sein, die Scheidungskosten von der Steuer abzusetzen. Doch ist das möglich? In diesem Artikel verraten wir es dir.

Diese Kosten fallen bei einer Scheidung an

Eine Scheidung muss hierzulande grundsätzlich gerichtlich ablaufen. Denn Ehepaare können nur von einem Familienrichter beziehungsweise einer Familienrichterin geschieden werden. Zusätzlich ist auch der sogenannte Versorgungsausgleich immer vor Gericht durchzuführen.

Dabei teilt der oder die Richter:in die während der Ehe gesammelten Rentenanwartschaften auf die Eheleute aus. Das geschieht meist zugunsten des geringer verdienenden Partners beziehungsweise der geringer verdienenden Partnerin.

Die Gerichtskosten fallen demnach bei jeder Scheidung an. Wenn die Ex-Eheleute aber jetzt noch jede:r selbst einen Anwalt oder eine Anwältin hinzuziehen, der oder die sie vor Gericht vertreten soll, fallen noch mehr Kosten an.

Noch teurer wird es dann, wenn noch Gutachter:innen bezahlt werden müssen oder Scheidungsfolgesachen – wie zum Beispiel Unterhaltszahlungen an Kinder oder den Ex-Partner beziehungsweise die Ex-Partnerin – hinzukommen.

Frau Scheidung
Nur in wenigen Fällen sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar. Foto: imago images/Westend61

Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?

Fakt ist also, Scheidungen sind oft wirklich sehr teure Angelegenheiten. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, einige Kosten von der Steuer abzusetzen. Bis zum Jahr 2012 war das noch kein Problem. Hier konnten Scheidungskosten noch in Form von außergewöhnlichen Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Seit dem 1. Januar 2013 sind „Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits“ – also sämtliche Prozesskosten – nicht mehr steuerlich absetzbar. Es gibt jedoch eine Ausnahme. Denn Personen, die einen Prozess benötigen, um dadurch ihren existenznotwendigen Lebensunterhalt zu sichern, können diesen in der Einkommenssteuererklärung angeben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich ein Ehepaar trennt, das ein gemeinsames Unternehmen besitzt.

Fazit: Scheidungskosten sind nur in Extremfällen absetzbar

Die meisten Menschen können ihre Scheidungskosten seit 2013 also nicht mehr von der Steuer absetzen. Das funktioniert nämlich nur in wenigen Ausnahmefällen. Das gilt im Übrigen auch für sämtliche Scheidungsfolgesachen. Zwar müssen der Kindesunterhalt, der nachehelicher Unterhalt, und der Zugewinnausgleich nicht zwangsläufig vor Gericht geklärt werden, absetzbar sind sie aber dennoch nicht.