Wer seine Steuererklärung vorbereitet und im betreffenden Jahr BAföG erhalten hat, fragt sich vermutlich, ob er dieses angeben muss. Ist BAföG steuerpflichtig oder steuerfrei? Die Antwort auf diese Fragen findest du hier.
BAföG – was ist das?
BAföG, kurz für Bundesausbildungsförderungsgesetz, verfolgt das Ziel, jungen Menschen den Zugang zu Bildung zu erleichtern, unabhängig von ihrem wirtschaftlichen oder sozialen Hintergrund. Wer sich in einer Erstausbildung befindet, kann nach Antragstellung finanzielle Unterstützung vom Staat erhalten.
Die maximale Förderdauer sieht dabei wie folgt aus:
- Schüler:innen und Studierende allgemein: bis zum 30. Lebensjahr
- In einem Masterstudiengang: bis zum 35. Lebensjahr
Die Höhe des BAföG richtet sich nach deinem Einkommen sowie den Einkünften deiner Eltern oder deines Ehepartners beziehungsweise deiner Ehepartnerin und berücksichtigt auch vorhandenes Vermögen. Wenn du Schüler:in bist, erhältst du BAföG als Vollzuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Als Studierender setzt sich dein BAföG aus einem Zuschuss und einem zinsfreien Darlehen zusammen, wobei der Darlehensanteil nach deinem Abschluss zurückgezahlt werden muss.
Steuererklärung: Muss das BAföG angegeben werden?
BAföG gilt gemäß § 3 Nr. 11 EStG als steuerfreie Ausbildungsbeihilfe. Es wird nicht als Arbeitslohn angesehen, sondern dient der Finanzierung des Lebensunterhalts. Dadurch unterliegt das BAföG-Einkommen keiner Steuerpflicht. Eine Angabe in der Steuererklärung ist daher nicht erforderlich.
Als Studierende oder Schüler:in bist du in der Regel nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, insbesondere dann nicht, wenn du ausschließlich durch BAföG unterstützt wirst. Auch wenn du nebenbei einen Job hast, musst du diese Unterstützung nicht in deiner Steuererklärung angeben. Eine Steuererklärung wird erst erforderlich, wenn du selbstständig tätig bist und Einkünfte erzielst, die den Grundfreibetrag überschreiten.
Diese Studienkosten sind absetzbar
Obwohl BAföG deine Steuerlast nicht senkt, kannst du dennoch andere Ausgaben deines Erststudiums steuerlich geltend machen, wie etwa Studiengebühren oder Materialkosten. Darüber hinaus lassen sich auch Zinsen für ein verzinstes Darlehen oder einen Bildungskredit absetzen.