Dir fällt jetzt ein, dass du eigentlich noch deine Steuererklärung für das Jahr 2020 oder 2021 einreichen willst? Die Fristen sind zwar offiziell bereits abgelaufen. Wir verraten dir aber, wie du deine Steuererklärung dennoch rückwirkend einreichen kannst und was dabei für dich herausspringt.
Alles zum Thema „Steuererklärung rückwirkend abgeben“:
Wer muss die Steuererklärung abgeben?
Die Steuererklärung ist hierzulande für viele Menschen verpflichtend. Dazu zählen unter anderem alle Menschen, die:
- steuerpflichtige Nebeneinkünfte in Höhe von über 410 Euro haben.
- Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, etc. in Höhe von über 410 Euro bezogen haben.
- parallel mehrere Arbeitsverhältnisse bei verschiedenen Arbeitgeber:innen haben.
- sich einen Freibetrag eintragen lassen haben.
- bestimmte Kapitalerträge noch nicht versteuert haben.
- verheiratet sind und ein:e Ehepartner:in die Steuerklasse V oder VI hat.
Das bedeutet jedoch auch, dass die Steuererklärung für sehr viele Menschen freiwillig ist.
In diesen Fällen kannst du deine Steuererklärung problemlos rückwirkend einreichen
Alle Menschen, die dazu verpflichtet sind, ihre Steuererklärung abzugeben, müssen das auch in dem dafür vorgesehenen Zeitraum tun. Denn die Steuererklärung muss unter Normalbedingungen immer spätestens am 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt eingehen. Wer bereits jetzt merkt, dass er oder du sie den Termin nicht einhalten kann, sollte eine Fristverlängerung beantragen.
Wer also dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, muss das auch immer in dem dafür vorgesehenen Zeitraum tun. Ein rückwirkendes Einreichen ist daher nicht möglich. Das gilt jedoch nicht für alle die, die ihre Steuererklärung rein freiwillig abgeben.
Denn freiwillige Steuererklärungen müssen erst spätestens nach vier Jahren abgegeben werden. Das bedeutet, du hast für die Steuererklärung 2020 noch bis zum 31.12.2024 Zeit. Beachte nur, dass die Steuererklärung auch spätestens an diesem Tag beim Finanzamt eingehen muss. Du solltest du also rechtzeitig losschicken.
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Fazit: Oft lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung
Auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, so kann sich das doch sehr lohnen. Denn oft erhalten Personen, die ihre Steuererklärung freiwillig beim Finanzamt abgeben, Steuerrückzahlungen.
Eine freiwillige Steuererklärung lohnt sich vor allem dann, wenn du in einem Steuerjahr besonders hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben hattest, bestimmten Belastungen ausgesetzt warst oder geheiratet hast.