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Rente: So viel Steuern musst du jetzt bei 1200 Euro Rente bezahlen

Die Rente muss versteuert werden und das nicht zu knapp. Wir zeigen dir, wie viel Geld du trotz geringer Rente zahlst.

Frau sitzt mit Unterlagen am Tisch.
© Getty Images/Moyo Studio

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Die ungerechte Praxis der Doppelbesteuerung lässt Rentner:innen verständlicherweise aufseufzen. Nachdem du über 40 Jahre lang bereits versteuertes Einkommen für deine Rente aufgebracht hast, wirst du nun im Alter erneut besteuert. Es sind sogar Pläne aufgetaucht, Renten unter 1200 Euro zu besteuern. Für dich und andere Rentner:innen, die jeden einzelnen Euro benötigen, ist dies mehr als nur ärgerlich. Doch wie hoch sind die Steuern tatsächlich bei einer monatlichen Rente von 1200 Euro? Wir haben es für dich genau berechnet.

Seit 2005: Die Geschichte der Rentenbesteuerung

Entgegen der weit verbreiteten Annahme unterliegt die Rente grundsätzlich der Steuerpflicht. So wurden im Jahr 2005 rund 50 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen berücksichtigt. Seitdem steigt der Anteil des steuerpflichtigen Teils Jahr für Jahr an. Im Jahr 2023 werden bereits 83 Prozent der Bruttorente als steuerpflichtiges Einkommen gewertet.

Ab dem Jahr 2040 oder später wird Einkommenssteuer auf die gesamte Rente erhoben. Für diejenigen, die erstmals bis zum Jahr 2039 Rente erhalten, gilt jedoch ein Rentenfreibetrag. Dieser Freibetrag stellt einen Teil der Rente dar, der von der Steuer nicht erfasst wird. „Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert“, heißt es laut der Deutschen Rentenversicherung.

1200 Euro Rente: Wie viel davon versteuert werden muss

Doch das impliziert zwangsläufig nicht, dass Rentner:innen mit einer niedrigen Rente automatisch Steuern zahlen müssen. Denn es gibt immer noch den sogenannten Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll. Im Jahr 2022 liegt dieser für Alleinstehende bei 10.347 Euro.

Nehmen wir an, jemand geht im Jahr 2022 in den Ruhestand und erhält eine monatliche Bruttorente von 1000 Euro. In diesem Fall beträgt der Rentenfreibetrag 18 Prozent. Aufgrund dieses Freibetrags müssen nur 9840 Euro von den insgesamt 12.000 Euro im Jahr versteuert werden. Die Person würde jedoch auch unter den Grundfreibetrag fallen, weshalb keine Steuern auf die Rente erhoben werden. Zusätzlich fallen noch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Der steuerpflichtige Rentenanteil bei einer Rente von 1200 Euro

Laut der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Rentenhöhe für Männer im Jahr 2021 in den alten Bundesländern rund 1200 Euro und in den neuen Bundesländern rund 1141 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt den steuerpflichtigen Anteil, der je nach Jahr des Renteneintrittsalters für diese Beträge anfallen würde:

Jahr des RenteneintrittsRentenfreibetrag in Prozentsteuerpflichtiger Rentenanteil in Prozentsteuerpflichtiger Rentenanteil in Euro bei 1200 Euro Rente pro MonatZu versteuernder Betrag 2022 in Euro
Bis 200550%85%7.2000
200648%84%7.4880
200746%83%7.7760
200844%82%8.0640
200943%81%8.3520
201040%80%8.6400
201138%78%8.9280
201236%76%9.2160
201334%74%9.5040
201432%72%9.7920
201530%70%10.0800
201628%68%10.3680
201726%66%10.6560
201824%64%10.94421
201922%62%11.232309
202020%60%11.520597
202119%58%11.664885
202218%56%11.8081.173
202317%54%11.9521.317

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Aus diesem Grund muss die Rente seit 2005 versteuert werden

Die Änderung der Rentenbesteuerung im Jahr 2005 in Deutschland geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Dieses Urteil stellte fest, dass die unterschiedliche Besteuerung von Renteneinkommen und Arbeitseinkommen gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes verstößt.

Vor 2005 wurden Renten nur zu einem geringen Anteil besteuert, während aktive Arbeitseinkommen voll besteuert wurden. Das führte zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung von Rentnern und Arbeitnehmern. Um diese Ungleichheit zu beseitigen, wurde das Alterseinkünftegesetz verabschiedet, das eine nachgelagerte Besteuerung der Renten vorsieht.

Mit der Reform wurde das System von einer vorgelagerten zu einer nachgelagerten Besteuerung umgestellt. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung während der Erwerbsphase zunehmend steuerfrei gestellt werden (also „vorgelagert“ von der Steuer befreit werden), während die Rentenauszahlungen im Alter besteuert werden („nachgelagerte“ Besteuerung).

Dieses System stellt sicher, dass alle Einkommen im Prinzip gleich besteuert werden, unabhängig davon, ob sie aus aktiver Arbeit oder aus Renten stammen. Es hat jedoch auch zur Folge, dass Rentner, die vor 2005 in den Ruhestand gegangen sind und ihre Beiträge aus versteuertem Einkommen gezahlt haben, ihre Renten nun auch versteuern müssen. Um diese doppelte Besteuerung zu mildern, wurde ein Übergangszeitraum festgelegt, in dem nur ein wachsender Anteil der Rente besteuert wird. Für diejenigen, die 2021 oder später in Rente gehen, werden allerdings 100% der Rente besteuert.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung