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Neuer Stromzähler: Wo er bereits jetzt verbaut werden muss

Wer noch einen alten Stromzähler im Haus hat, muss diesen bald austauschen. Lies hier, ab wann die neuen Smart Meter verpflichtend sind.

Stromzähler
© IMAGO/Westend61

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Bisher sind in vielen Häusern noch die alten, analogen Stromzähler verbaut. Das soll sich jetzt jedoch ändern. Denn ab dem kommenden Jahr werden die neuen Stromzähler verpflichtend. Wer sie bereits jetzt austauschen sollte und wer sich noch etwas Zeit lassen kann, verraten wir dir in diesem Artikel.

Warum müssen die neuen Stromzähler verbaut werden?

In den meisten Häusern sind bisher noch die analogen Stromzähler verbaut. Diese sind jedoch bereits veraltet und zudem auch sehr unübersichtlich für die Verbraucher:innen. Aus diesem Grund sollen jetzt nach und nach neue Stromzähler eingebaut werden.

Bei diesen sogenannten Smart Metern haben Verbraucher:innen direkt einen besseren Überblick über ihren Stromverbrauch. Sie können die Daten und Zählerstände nämlich direkt per App einsehen – und das sogar in Echtzeit. Diese Smart Meter sind ab 2032 verpflichtend in allen Haushalten.

Diese Haushalte müssen die Stromzähler bereits ab 2025 einbauen

Es gibt jedoch einige Personen, die schon eher handeln müssen und die neuen Stromzähler bereits ab dem nächsten Jahr verbauen müssen. Davon betroffen sind alle Haushalte, die im Jahr mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom verbrauchen.

Die Durchschnittsperson verbraucht hierzulande etwa 1.500 Kilowattstunden. Eine vierköpfige Familie verbraucht hingegen schon etwa 4.250 Kilowattstunden. Demnach sind wohl vor allem Großfamilien zuerst vom Austausch der Stromzähler betroffen.

Stromzähler alt
Die alten Stromzähler sollen jetzt ausgetauscht werden. Foto: IMAGO/Michael Gstettenbauer

Fazit: Stromzähler kann auch freiwillig eingebaut werden

Wer den Stromzähler noch nicht austauschen muss, sich allerdings dennoch dafür entscheidet, kann das tun. Denn die Smart Meter dürfen selbstverständlich auch freiwillig eingebaut werden. Das ist jedoch erst ab 2025 möglich.

Dann können sich Verbraucher:innen an den Messstellenbetreiber oder die Messstellenbetreiberin wenden, der oder die auch auf der Stromrechnung aufgeführt ist und den alten Stromzähler gegen eine einmalige Gebühr von 30 Euro austauschen lassen.