Wenn der Kleiderschrank überquillt, die neuen Jeans keinen Platz mehr haben und das Lieblingsshirt im Chaos unauffindbar ist, ist es höchste Zeit für eine gründliche Ausmistaktion. Vielleicht nimmt man sich dabei auch gleich andere Bereiche vor: Bücher, Spiele oder Dekoartikel, die seit Jahren unbeachtet in den Regalen stehen. Alles, was weg soll, landet dann oft auf Online-Plattformen wie eBay oder Vinted. Wer ungenutzte Gegenstände auf Online-Marktplätzen verkauft, muss damit rechnen, vom Finanzamt kontaktiert zu werden. Schuld daran ist das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Das hat es damit auf sich
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz zielt darauf ab, die steuerliche Transparenz zu erhöhen, indem Betreiber digitaler Plattformen verpflichtet werden, dem Bundeszentralamt für Steuern Informationen über die Einkünfte von Verkäufern zu übermitteln. Hierzu zählen auch Privatverkäufe.
Hintergrund ist der Verdacht der Europäischen Union, dass nicht alle Einkünfte, die über diese Plattformen erzielt werden, ordnungsgemäß versteuert werden. Es besteht die Befürchtung, dass Gewerbetreibende ihre Waren fälschlicherweise als Privatverkäufe ausgeben könnten, um Steuerzahlungen zu umgehen.
- Weiterlesen?
- Steuererklärung: Wie du deine Hausratversicherung absetzen kannst
- Steuererklärung nach Tod: Diese Steuerpflicht musst du als Erbe kennen
- Steuererklärung: Achtung, diese 4 Punkte prüft das Finanzamt 2024 besonders gründlich
- Scheidungskosten: Kann man sie von der Steuer absetzen?
Wann Privatverkäufe nicht dem Finanzamt gemeldet werden
Jedoch erfolgt nicht automatisch die Übermittlung aller Daten von privaten Verkäufern an das Finanzamt. Denn es gilt eine Grenze: Wenn weniger als 30 Verkäufe pro Jahr getätigt werden oder die Einnahmen unter 2.000 Euro liegen, erfolgt keine Meldung. Zusätzlich gibt es eine steuerliche Freigrenze: Gewinne unter 600 Euro aus privaten Verkäufen sind steuerfrei.
Daher müssen sich Nutzer:innen, die nur gelegentlich alte Gegenstände verkaufen, keine Sorgen um das neue Gesetz machen. Dennoch empfehlen Experten privaten Verkäufern, ihre Verkäufe mit Datum sowie Einkaufs- und Verkaufspreis zu dokumentieren, um im Bedarfsfall Fragen der Steuerbehörden beantworten zu können. Falls jedoch ein Verkaufserlös von mindestens 2.000 Euro erzielt wird oder mehr als 30 Transaktionen stattfinden, werden die Daten an das Finanzamt gemeldet.
Plattformen-Steuertransparenzgesetz: Diese Daten werden dem Finanzamt gemeldet
Dabei sollen folgende Daten dem Finanzamt gemeldet werden:
- Namen
- Adresse
- Bankverbindung
- Steueridentifikationsnummer
- Einnahmen, Gebühren und Provisionen
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.