Seit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs explodieren nicht nur die Energiepreise, sondern auch Lebensmittel, Kleidung und Co. wird immer teurer. Ein Umstand, der weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Denn immer Menschen in Deutschland wissen nicht mehr, wie sie ihre monatliche Miete noch bezahlen sollen. In solchen Fällen könnte der Bezug von Wohngeld für Abhilfe sorgen. Doch wer hat Anspruch auf den staatlichen Mietzuschuss und wie viel Geld gibt es? Wir liefern dir die Antwort.
Wohngeld: Wer hat Anspruch?
Bei dem sogenannten Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die nach § 22 WoGG auf Antrag gewährt wird. Es dient dazu, eine angemessene und bezahlbare Wohnung zu ermöglichen und trägt somit zur Verbesserung der Wohnsituation bei. Dabei wird das Wohngeld in der Regel monatlich ausgezahlt und kann für Miete, Nebenkosten sowie Heizkosten genutzt werden.
Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. So gilt man zum Beispiel nicht als wohngeldberechtigt, nur weil man mit dem eigenen Einkommen nicht die Miete zahlen kann. Der Anspruch auf Wohngeld ist insbesondere von drei Faktoren abhängig:
- Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
- Höhe des Gesamteinkommens,
- Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Wenn du dir unsicher sein solltest, ob du wirklich Wohngeld berechtigt bist, kannst du deinen Anspruch auf der Webseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen überprüfen.
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Wie viel Wohngeld kann man bekommen?
Bei der Auszahlung des Wohngeldes gibt es keine festen Beträge. Denn für jeden Antragsteller bzw. für jede Antragstellerin berechnet die Wohngeldbehörde einen individuellen Betrag. Dabei liegt der Höchstbetrag für die zuschussfähige Miete bei 438 Euro. Für alle Berechtigten gibt es allerdings gute Nachrichten. Wegen der Energiekrise sollen die bisherigen Wohngeldhaushalte zum 1. Januar 2023 (Wohngeldreform) durchschnittlich 190 Euro mehr Wohngeld bekommen.
Wohngeld beantragen: So funktioniert es
Wenn du laut den Angaben des Bundesministeriums Anrecht auf Wohngeld hast, musst du nur noch den entsprechenden Antrag ausfüllen. Den Antrag dafür findest du auf der Webseite bei der Wohngeldbehörde deiner Gemeinde. Wenn du alle Angaben getätigt hast, gibst du den Antrag am besten persönlich beim zuständigen Wohngeldamt ab. Denn so kann dein Antrag direkt vor Ort auf Vollständigkeit überprüft werden. Du hast aber auch die Möglichkeit, dich individuell beraten zu lassen oder Fragen zu stellen.
Die persönliche Abgabe des Antrags hat zudem noch einen weiteren entscheidenden Vorteil. Denn laut mehreren Medienberichten beschleunigt die persönliche Vorstellung in der Regel die Bearbeitung, da offene Fragen und fehlende Unterlagen gleich geklärt bzw. eingefordert werden können. Wenn der Antrag bewilligt wurde, fließt der Mietzuschuss für 12 Monate. Danach musst du den einen erneuten Antrag auf Wohngeld stellen.
Gut zu wissen: Die Bearbeitung des Wohngeld-Antrags dauert in der Regel zwischen drei und sechs Wochen.
Welche Unterlagen braucht man, um Wohngeld zu beantragen?
Damit dein Antrag auf Wohngeld schnellstmöglich bewilligt wird, solltest du alle wichtigen Unterlagen gleich zu Beginn auf einmal abgeben. Doch welche Unterlagen benötigt man genau? Neben dem amtlichen Antragsvordruck für den Miet- oder Lastenzuschuss sollte deine Antragsstellung zudem folgende Unterlagen enthalten:
- Nachweise über das Einkommen aller Personen im Haushalt. Hierzu gehören zum Beispiel Lohn- und Gehaltsabrechnungen als auch Renten- und Sozialleistungsbescheide. (Einkommensnachweise)
- Nachweise über die anfallenden Wohnkosten, z.B.: Miet- oder Heizkostenabrechnungen. (Kostennachweise)
- Wohnungsnachweise: Hierzu gehören beispielsweise der Mietvertrag oder eine Bescheinigung des Vermieters bzw. der Vermieterin.
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter bzw. der Vermieterin (mit Angabe zu Größe und Baujahr des Wohnraums.
- Meldebestätigung
Doch mit diesen Unterlagen ist der Antrag auf Wohngeld leider noch nicht vollständig. Folgende Dokumente müssen je nach Antragssteller:in auch vorhanden sein:
- Steuerbescheid über die Einkommenssteuer
- Nachweis über Vermögen und Kapitalerträge
- Kontoauszüge
- Unterhaltsnachweise
- Pflegegeldnachweis
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
- Bescheide über Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld
- Leistungsbescheid für Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld