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Arbeitsrecht: Darf der Chef Gespräche aufzeichnen?

Ein Mitarbeitergespräch einfach aufzunehmen, anstatt es schriftlich festzuhalten? Ob Chef:in oder Mitarbeitender die Regelungen sind eindeutig.

Zwei Frauen führen im Büro ein Mitarbeitergespräch.
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4 Irrtümer aus dem Arbeitsrecht

Wir klären 4 Mythen aus dem Arbeitsrecht auf. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Mitarbeitergespräche werden normalerweise vertraulich zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden geführt. Üblicherweise erfolgt eine schriftliche Protokollierung, die anschließend häufig an die Personalabteilung weitergeleitet wird. Doch was passiert, wenn der Chef oder die Chefin das Gespräch aufzeichnet und eine Tonaufnahme des gesamten Dialogs erstellt? Ist das rechtens?

Arbeitsrecht: Dürfen Vorgesetzte Gespräche aufzeichnen?

„Das ist nicht ohne Weiteres zulässig“, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht gegenüber dem Nachrichtenportal n-tv. Neben den Persönlichkeitsrechten des Arbeitnehmers spielen hier auch die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) eine wichtige Rolle.

Schipp erklärt, dass die Datenschutzgrundverordnung eindeutig festlegt, dass eine Datenverarbeitung ohne Erlaubnis unzulässig ist. Eine Aufzeichnung ohne vorherige Zustimmung würde genau in diese unerlaubte Datenverarbeitung fallen. Die Rechtslage ist also klar: Niemand muss die Aufzeichnung eines Gesprächs mit dem Arbeitgeber einfach hinnehmen. Ohne Zustimmung ist dies unzulässig.

Zustimmung kann später noch zurückgezogen werden

Jemand, der einer Aufzeichnung ursprünglich zugestimmt hat, hat das Recht, diese Zustimmung später zurückzuziehen. In einem solchen Fall muss die Aufzeichnung im Zweifelsfall gelöscht werden, da die Daten für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses nicht unbedingt notwendig sind, erklärt Schipp. „Da ist die Rechtslage aus meiner Sicht eindeutig.“

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Mitarbeitende dürfen Gespräche ebenfalls nicht einfach so aufnehmen

Im umgekehrten Fall verhält es sich ähnlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen Gespräche nicht ohne Weiteres aufzeichnen, „schon gar nicht, wenn der Arbeitgeber nichts davon weiß“, so der Fachanwalt.