Immer häufiger werden Mitarbeiter:innen nur befristet eingestellt. Vor allem bei jungen Beschäftigten ist der Anteil befristeter Verträge stark gestiegen. Doch wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden? Die Antwort auf diese und andere Fragen findest du hier.
Alles zum Thema „befristeter Arbeitsvertrag“:
Befristeter Arbeitsvertrag – was ist das?
Ein befristeter Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen und endet automatisch, ohne dass er gekündigt werden muss. Dadurch kann der Kündigungsschutz umgangen werden. Man unterscheidet zwischen der Zeitbefristung und der zweckmäßigen Befristung. Bei der Zeitbefristung läuft der Vertrag zu einem festgelegten Datum aus.
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Bei der zweckmäßigen Befristung endet der Vertrag, sobald ein bestimmtes Ziel erreicht oder ein Ereignis eintritt. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ein Arbeitnehmer eine Mitarbeiterin in Elternzeit ersetzt und der Vertrag endet, wenn sie zurückkehrt. Laut § 15 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer:innen jedoch spätestens zwei Wochen vor Erreichung des Zwecks schriftlich informieren.
Müssen befristete Arbeitsverträge immer schriftlich vereinbart werden?
Ja, ein befristeter Arbeitsvertrag muss schriftlich vereinbart werden. Denn Befristungen sind ohne die Beachtung der Schriftform ungültig, wie § 14 Abs. 4 TzBfG vorschreibt. Diese Regelung gilt für alle befristeten Arbeitsverträge. Ein befristeter Arbeitsvertrag ist nur dann gültig, wenn der Vertragstext in schriftlicher Form vorliegt.
Das bedeutet, er muss auf Papier festgehalten werden. Zusätzlich müssen beide Vertragsparteien ihre Unterschrift unter den Vertrag setzen. Diese Anforderungen sind in den §§ 126 Abs. 1 und 2 BGB festgelegt.
Diese Voraussetzungen müssen zudem erfüllt sein
Neben der schriftlichen Form muss ein befristeter Arbeitsvertrag noch weitere Anforderungen erfüllen, damit die Befristung rechtlich wirksam ist. Entscheidend ist, ob es sich um eine Zeitbefristung oder eine Zweckbefristung handelt:
Eine (schriftlich vereinbarte) Zeitbefristung ist wirksam, …
- … wenn ein sachlicher Grund für die Befristung nach § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt, oder
- …. wenn die Befristung bei einer Neueinstellung erfolgt und maximal zwei Jahre dauert (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
Eine (schriftlich vereinbarte) Zweckbefristung ist wirksam, …
- … wenn ein sachlicher Grund nach § 14 Abs. 1 TzBfG vorliegt.
Zusammengefasst bedeutet das: Ohne sachlichen Grund ist eine Befristung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich nur bei Neueinstellungen und für maximal zwei Jahre zulässig.
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Was, wenn die Befristung unwirksam ist?
Ist eine Befristung unwirksam und kann keine Einigung mit dem Arbeitgeber erzielt werden, haben Beschäftigte die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen.
Wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es im Falle einer sachgrundlosen Befristung nur erlaubt, den Arbeitsvertrag innerhalb von zwei Jahren maximal dreimal zu verlängern. Bei einer Befristung aus einem bestimmten Sachgrund heraus ist es hingegen möglich, den Vertrag beliebig oft zu verlängern.
Quellen: Absolventa, hensche.de und jobteaser.com