Das neue Jahr bringt viele Neuerungen mit sich. So prägen nicht nur zahlreiche finanzielle Entlastungen das Jahr 2023. Auch das Arbeitsleben steht in diesem Jahr ganz im Zeichen der Veränderungen. So müssen zum Beispiel Arbeitgebende die Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden genau erfassen. Doch das war noch längst nicht alles. Damit du gleich nach dem Jahreswechsel up to date bleibst, haben wir die wichtigsten Änderungen im Job für dich zusammengefasst.
Job: Das ändert sich 2023 für Arbeitnehmende
Das Jahr 2023 bringt zahlreiche neue Gesetze und Änderungen mit sich, die Arbeitnehmende unbedingt kennen sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier:
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das gelbe Zettelchen gehört seit dem neuen Jahr der Vergangenheit an. Das heißt: Wer sich ab 1. Januar 2023 krankschreiben lässt, muss sich nicht mehr um den gelben Schein kümmern. Arbeitgebende erhalten den AU-Schein dann elektronisch direkt von der Krankenkasse.
Für Arbeitnehmer:innen bedeutet das zunächst einmal: Wer krankgeschrieben wurde, muss sich nicht darum sorgen, dass der gelbe Schein ans Unternehmen übermittelt wird. Dieses muss die Daten nun selbst von der Krankenkasse einholen. Das zumindest gilt für gesetzlich Versicherte, denn Privatversicherte müssen nach wie vor eine schriftliche Krankmeldung vorlegen.
- Noch mehr Artikel rund um den Job findest du hier:
- Rente & Lohnerhöhung: Diese 8 Änderungen im Mai darfst du nicht verpassen
- Laut Studie: Diese 3 Soft Skills fordern 2023 alle Unternehmen
- Warum du Arbeitsmails nicht mit den Worten „Sehr geehrte“ beginnen solltest
- Ansprüche an Bewerber steigen massiv – Das wird 2023 erwartet
- Diese 3 Sätze hassen Personaler im Bewerbungsgespräch
- Job 2023: Wer seine Bewerbung zu dieser Uhrzeit abschickt, hat bessere Chancen
Anhebung der Home Office-Pauschale
In den vergangenen Jahren haben viele Arbeitnehmende von zu Hause gearbeitet. Um diese finanziell zu entlasten, wurde 2020 eine befristete Homeoffice-Pauschale eingeführt. Für alle, die bis dato immer noch regelmäßig von zu Hause arbeiten, gibt es gute Nachrichten. Denn die Homeoffice-Pauschale wird 2023 entfristet und erhöht, teilte die Bundesregierung im vergangenen Jahr mit.
Konkret bedeutet dies: Pro Tag können Steuerpflichtige dann sechs Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen, bis zu einem maximalen Betrag von 1.260 Euro. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen.
Job: Arbeitszeiterfassung wird Pflicht
Arbeitgeber sind ab 2023 verpflichtet, Lage, Beginn, Dauer und Ende der Arbeitszeit ihrer Belegschaft zu erfassen. Diese Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht bereits September 2022 gefällt. Bisher mussten Firmen nämlich nur festhalten, ob ihre Beschäftigten Überstunden gemacht oder an Sonn- und Feiertagen gearbeitet haben.
Offen bleibt allerdings, wie die Zeiterfassung zu erfolgen hat. Denn das Bundesarbeitsgericht macht keine Vorgaben, in welcher Form die Zeiterfassung zu erfolgen hat. Unternehmen haben daher einen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung. Für den Arbeitsalltag bedeutet dies: Die Nutzung eines elektronischen Stechuhr-Systems ist ebenso möglich wie die Nutzung einer Excel-Tabelle.
Urlaubstage verfallen nicht mehr automatisch
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts verjährt Urlaub nicht automatisch nach drei Jahren. Dies gilt unter anderem dann, wenn Arbeitgeber ihre Beschäftigen nicht rechtzeitig auffordern, ihren Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen. In diesem Fall haben Betroffene auch noch Jahre später Ansprüche auf den Urlaub.