„Die Rente ist sicher“ – dieses Zitat von Norbert Blüm hast du bestimmt schon einmal gehört. Doch heute wissen wir: Wer im Alter wirklich eine sichere Rente beziehen möchte, muss selbst aktiv werden und vorsorgen. Eine Möglichkeit, um im Alter finanziell abgesichert zu sein, stellt die betriebliche Altersvorsorge (bAV) dar. Doch muss man als Arbeitnehmer:in eine bAV verpflichtet abschließen? Alle Regelungen im Überblick.
Ist die betriebliche Altersvorsorge Pflicht?
Seit 2019 besteht eine gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) anzubieten. Das bedeutet, dass sie ihren Arbeitnehmern eine Möglichkeit zur Altersvorsorge zur Verfügung stellen müssen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitnehmer:in dazu verpflichtet sind, eine bAV abzuschließen. Denn es liegt im Ermessen des Beschäftigen, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten. Besonders wichtig ist hierbei die Kommunikationspflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Mitarbeitenden.
Wenn du dich für eine bAV entscheiden solltest, kannst du in der Regel selber festlegen, wie viel du monatlich fürs Alter sparen möchtest. Doch damit nicht genug. Darüber hinaus sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge in der Regel steuerfrei und können zu einer höheren Nettorentenleistung führen.
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5 Arten der betrieblichen Altersvorsorge
Wer sich für die betriebliche Altersvorsorge entscheidet, kann zwischen fünf verschiedenen Wegen bzw. Arten wählen. So können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden entweder eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine Unterstützungskasse anbieten.
Diese Möglichkeiten der bAV unterscheiden sich dabei in der Art der Anlage, der steuerlichen Behandlung und hinsichtlich der Leistungen im Alter. Eine alternative Möglichkeit besteht darin, dass der Arbeitgeber sich eigenständig um die Altersvorsorge seiner Mitarbeitenden kümmert, was als Direktzusage bezeichnet wird.
Des Weiteren hast du als Arbeitnehmer:in die Option, künftig erzielte Einkünfte, wie beispielsweise Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, in die betriebliche Altersvorsorge zu integrieren, um eine bessere Absicherung für den Ruhestand zu gewährleisten.
bAV im Arbeitsvertrag festhalten
Entscheidest du dich für eine der genannten Formen der betrieblichen Altersvorsorge, kannst du diese im Arbeitsvertrag festhalten lassen. Aber auch im geltenden Tarifvertrag können Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge getroffen worden sein. Informiere dich bei einem Arbeitgeberwechsel über die geltenden Regelungen im Unternehmen.