Häufig wird man immer dann krank, wenn man so gar nicht gebrauchen kann. Dabei kann man eine Erkrankung zu keinem Zeitpunkt wirklich gebrauchen, aber in der Probezeit so überhaupt nicht. Während die ersten Krankheitssymptome einen nach und nach ausschalten, steigt bei einigen die Panik auf: Droht mir nun jetzt die Kündigung? Ob diese Sorge begründet ist und unter welchen Umständen eine Kündigung bei Krankheit in der Probezeit möglich ist, erfährst du hier.
Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit: Ist das zulässig?
In Deutschland ist eine krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass die Kündigung mit den Bestimmungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und des Bundesagenturgesetzes für Arbeit (BAG) übereinstimmt.
Weiterlesen: Krankschreibung: Kann mein Chef noch einen gelben Schein einfordern?
Diese Bedingungen müssen erfüllt werden
Das AGG verbietet eine Diskriminierung wegen einer Behinderung, sodass eine Erkrankung während der Probezeit kein alleiniger Kündigungsgrund sein kann. Arbeitgeber:innen müssen prüfen, ob ein:e Arbeitnehmer:in in der Lage ist, die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsplatzes mit angemessenen Vorkehrungen zu erfüllen. Wird dabei festgestellt, dass ein:e Arbeitnehmer:in auch mit angemessenen Vorkehrungen nicht in der Lage ist, die wesentlichen Aufgaben zu erfüllen, kann die Kündigung zulässig sein.
Darüber hinaus legt das BAG die Bedingungen für eine Kündigung während der Probezeit fest. Es besagt, dass eine Kündigung während der Probezeit nur dann zulässig ist, wenn sie auf wichtigen Gründen beruht und Arbeitgeber:innen dem Arbeitnehmenden die Gründe für die Kündigung mitteilen muss.
Abwägung der Interessen zwischen Arbeitnehmer und Unternehmen
Im Falle einer schweren Erkrankung muss der Arbeitgeber jedoch eine sorgfältige Abwägung zwischen den Interessen des Arbeitnehmers und des Unternehmens vornehmen. Ist ein:e Arbeitnehmer:in langfristig erkrankt und nicht in der Lage, die wesentlichen Aufgaben des Arbeitsplatzes zu erfüllen, kann die Kündigung zulässig sein.
Das Unternehmen muss jedoch abwägen, ob der Arbeitnehmende auf einen anderen Arbeitsplatz innerhalb des Unternehmens versetzt werden kann oder ob es andere geeignete Maßnahmen gibt, um dem Arbeitnehmenden entgegenzukommen.
Welchen Schutz haben Arbeitnehmer:innen?
Völlig schutzlos sind Arbeitnehmer in den ersten Monaten im neuen Job trotzdem nicht. Die Kündigung wegen Krankheit in der Probezeit kann aus bestimmten Gründen unzulässig sein. Das wäre etwa der Fall, wenn der Arbeitgeber es versäumt hat, im Arbeitsvertrag eine Probezeit zu vereinbaren.
Das ändert zwar nichts daran, dass während der ersten sechs Monate der volle Kündigungsschutz nicht gegeben ist. Der Arbeitgeber kann dann aber nicht mit der auf 14 Tage verkürzten Kündigungsfrist kündigen. Einen Grund muss er jedoch trotzdem nicht angeben, bis die Wartezeit von sechs Monaten erfüllt ist.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Kündigung bei Krankheit in der Probezeit: Hole dir juristische Unterstützung
Du hast eine Kündigung in der Probezeit während oder wegen Krankheit erhalten – und fragst dich jetzt, ob du etwas dagegen tun kannst? In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Kündigung während Krankheit in der Probezeit zulässig war oder nicht. Diese Frage klärst du am besten mit einem Anwalt. Lasse sich dort beraten, welche Möglichkeiten du hast und wie aussichtsreich sie sind.
Kündigungsschutzklage
Bei Zweifeln an der Zulässigkeit einer Kündigung in der Probezeit bei Krankheit kann es sinnvoll sein, juristisch dagegen vorzugehen. Das kannst du mit einer Kündigungsschutzklage tun. Du als Arbeitnehmer:in musst jedoch bei einem Prozess beweisen, dass es sich um eine sittenwidrige Kündigung durch den Arbeitgeber gehandelt hat – was schwer zu beweisen sein kann.
Eine Kündigungsschutzklage kann nichtsdestotrotz selbst bei unklaren Aussichten nützlich sein. Wohl die wenigsten Arbeitgeber haben Interesse an einer langen und womöglich kostspieligen juristischen Auseinandersetzung. Viele lassen sich deshalb darauf ein, scheidenden Mitarbeitern eine Abfindung zu zahlen, wenn diese im Gegenzug die Kündigung akzeptieren. In diesem Fall hättest du zwar deinen Job nicht wieder, aber immerhin etwas Geld als Kompensation erhalten.
Kündigung bei Krankheit in der Probezeit: Unter diesen Bestimmungen ist sie möglich
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung während der Probezeit nach deutschem Recht zulässig ist, Arbeitgeber:innen jedoch die Bestimmungen des AGG und des BAG beachten müssen. Das Unternehmen muss sicherstellen, dass die Kündigung auf einem wichtigen Grund beruht und dass die angestellte Person über die Kündigungsgründe informiert wird. Außerdem muss stets das Interesse des Arbeitnehmers und des Unternehmens berücksichtigt werden.