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Krankschreibung: Diese 3 Dinge darf dein Chef tun, wenn du krank bist

Wer krank ist und auf der Arbeit fehlt, benötigt ein ärztliches Attest. Lies hier, ob dein Chef dieses überprüfen darf.

Frau krank
© IMAGO/Westend61

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Gerade zur aktuellen Jahreszeit steigt die Zahl der Krankschreibungen wieder an. Doch tatsächlich sind nicht immer alle Mitarbeiter:innen, die eine Krankschreibung einreichen, auch wirklich krank. Gelegentlich ist auch mal ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin dabei, der oder die krankfeiert. Führungskräfte können jedoch nur schwer nachweisen, ob ihre Angestellten jetzt tatsächlich krank sind oder blau machen. Was genau dein Chef oder deine Chefin unternehmen darf, verraten wir dir in diesem Artikel.

3 Dinge, die dein Chef tun darf, wenn du krank bist

Die meisten Menschen waren irgendwann während ihres Arbeitslebens schonmal so krank, dass sie nicht zur Arbeit gehen konnten und sich deshalb eine Krankschreibung geholt haben. Bei einer Studie des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov mit 1.200 Teilnehmer:innen gibt jedoch jede 6. Person an, schon mindestens einmal blau gemacht zu haben. Gerade in den Herbst- und Wintermonaten ist das Verlangen danach relativ groß. Das Risiko, dabei erwischt zu werden, ist jedoch verschwindend gering.

Ganz machtlos sind die Führungskräfte allerdings nicht. Was genau dein Chef oder deine Chefin unternehmen darf, um herauszufinden, ob du wirklich krank bist, liest du hier.

1. Ein ärztliches Attest anfordern

Zunächst darf dein:e Vorgesetzte:r selbstverständlich ein ärztliches Attest anfordern, um sicherzugehen, dass du auch wirklich krank bist. Als Mitarbeiter:in bist du nämlich dazu verpflichtet, spätestens am dritten Tag deines krankheitsbedingten Fehlens ein Attest einzureichen. Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine kürzere Frist steht, so musst du auch diese einhalten.

In seltenen Fällen gibt es auch eine längere Frist. In diesem Fall kannst du dir also theoretisch auch mehr Zeit lassen. Wichtig ist nur, dass dein:e Arbeitgeber:in das Attest zu dem vorgeschriebenen Zeitpunkt erhält.

2. Nach dem Grund der Krankmeldung fragen

Rein theoretisch dürfte dein Chef oder deine Chefin dich auch nach dem Grund deiner Krankheit fragen. Allerdings bist du nicht dazu verpflichtet, auf diese Frage zu antworten. Auch auf dem Attest muss nicht unbedingt der Grund für dein Fehlen stehen. Denn die Ursache deiner Krankheit unterliegt dem Schutz deiner Privatsphäre.

Natürlich ist es unangenehm, eine solche Antwort zu verweigern, rein rechtlich gesehen, darfst du deshalb jedoch nicht benachteiligt werden.

Frau Chefin
Im schlimmsten Fall kann man dir sogar kündigen. Foto: IMAGO/Westend61

3. Eigene Recherche betreiben oder eine Detektei engagieren

Sollte dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin den Verdacht haben, dass du lediglich so tust, als wärst du krank, so kann er oder sie zu härteren Mitteln greifen und beispielsweise eigenen Recherchen einleiten oder eine Detektei engagieren. Beide Maßnahmen sind jedoch nur unter strengen Bedingungen und nur mit einem maßgeblichen Verdacht erlaubt. Zudem darf dein:e Vorgesetzte dadurch nicht zu sehr in deine Privatsphäre eingreifen.

Fazit: Ehrlich währt am längsten

Grundsätzlich kann man also auch mit dem Blaumachen davonkommen. Allerdings ist das natürlich nicht ganz risikofrei. Denn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass die Lüge doch auffliegt. Und ganz abgesehen davon wirft es natürlich auch kein gutes Licht auf dich und führt dazu, dass man dir weniger Vertrauen schenkt, solltest du mal wirklich krank sein.