An jedem Arbeitsplatz gibt es bestimmte Verhaltensweisen, die zu einer Kündigung führen können. Diese Verhaltensweisen können von geringfügigen Verstößen bis hin zu schwerem Fehlverhalten reichen und alle schwerwiegende Folgen haben. Hier sind sechs häufige Verhaltensweisen, die zu einer Kündigung führen können:
Diese 6 Verhaltensweisen können dich den Job kosten
Kündigungen sind ätzend, aber manchmal auch verdient. Besonders, wenn man einer dieser sechs Verhaltensweisen an den Tag legt:
1. Schlechte Leistung
Schlechte Leistung ist einer der häufigsten Gründe für eine Kündigung. Wenn ein:e Mitarbeiter:in die Leistungserwartungen trotz angemessener Schulung und Unterstützung ständig nicht erfüllt, kann eine Entlassung notwendig sein.
2. Diebstahl oder Betrug führen zur Kündigung
Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz ist ein schwerwiegendes Vergehen, das zur Kündigung führen kann. Dazu gehören der Diebstahl von Firmeneigentum, der Missbrauch von Firmengeldern oder die Fälschung von Unterlagen.
3. Belästigung oder Diskriminierung
Belästigungen oder Diskriminierungen jeglicher Art sind am Arbeitsplatz inakzeptabel. Wird ein:e Mitarbeiter:in eines solchen Verhaltens überführt, droht die Kündigung.
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4. Sicherheitsverstöße
Sicherheitsverstöße sind ein weiteres schwerwiegendes Vergehen. Dazu gehören die Missachtung von Sicherheitsprotokollen, das Nichttragen von angemessener Schutzausrüstung oder die Gefährdung anderer.
5. Ungehorsam
Insubordination liegt vor, wenn ein:e Mitarbeiter:in sich weigert, Anweisungen zu befolgen oder die Anordnungen einer vorgesetzten Person ignoriert. Dies kann zur Entlassung führen, wenn das Verhalten anhaltend und störend ist.
6. Substanzmissbrauch
Drogenmissbrauch am Arbeitsplatz kann zu Leistungseinbußen, Sicherheitsrisiken und rechtlicher Haftung führen. Wenn ein:e Mitarbeiter:in bei der Arbeit unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, kann er mit einer Kündigung rechnen.
Braucht es drei Abmahnungen, bevor es zur Kündigung kommt?
Bevor es zur Kündigung kommt, müssen Vorgesetzte meist abmahnen. Viele Arbeitnehmer denken aber nach wie vor, dass man erst nach der dritten Abmahnung eine Entlassung zu befürchten hat. Doch der Fachanwalt bestätigt: Es reicht bereits eine Abmahnung, um eine Entlassung zu rechtfertigen, wenn sich der Mitarbeiter danach wieder partout nicht an die Anweisungen des Chefs hält.
Kündigung: Diese Gründe sprechen für sich
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese sechs Verhaltensweisen alle zu einer Kündigung am Arbeitsplatz führen können. Arbeitgeber:innen sind dafür verantwortlich, ein sicheres, produktives und respektvolles Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten, und Mitarbeiter:innen, die diese Verhaltensweisen an den Tag legen, setzen diese Verantwortung aufs Spiel. Es ist wichtig, dass alle Mitarbeiter:innen die Richtlinien und Erwartungen des Unternehmens kennen und diese Verhaltensweisen vermeiden, um ihre Arbeitsplatzsicherheit und das Wohlergehen ihrer Kollegen zu schützen.