Veröffentlicht inJob

Kündigung nach zehn Jahren: So hoch kann deine Abfindung ausfallen

Wer nach zehn Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigung erhält, steht erstmal unter Schock. Ob einem in diesem Fall eine Abfindung zusteht, liest du hier.

Ein Kündigungsschreiben. Daneben liegt ein Kugelschreiber.
© Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Richtig kündigen: Das solltest du beachten!

Du willst kündigen, aber weißt nicht so recht, wie? Bei uns erfährst du hilfreiche Tipps und was du beachten solltest.

Wer zehn Jahre lang einem Betrieb treu war und plötzlich ganz überraschend eine Kündigung erhält, ist meist mehr als nur geschockt. Glücklicherweise erhältst du nach so langer Zeit im selben Unternehmen in den meisten Fällen eine Abfindung. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Rechte du hast und wie hoch deine Abfindung ausfallen könnte.

Kündigung nach zehn Jahren: Hat man Anspruch auf eine Abfindung?

Eine Kündigung zu erhalten, ist stets eine unangenehme Erfahrung. Sie kann nicht nur das Selbstwertgefühl beeinträchtigen, sondern auch Zweifel und Unbehagen hervorrufen. Vor allem für langjährige Mitarbeitende kann eine Kündigung besonders schmerzlich sein. Aus diesem Grund verlangen viele ehemalige Angestellte nach ihrer Kündigung eine Abfindung.

Doch aufgepasst: Ein grundsätzliches Recht auf eine Abfindung gibt es nicht. Jedoch können dir, abhängig von den Umständen deiner Kündigung und den Vereinbarungen in deinem Arbeitsvertrag, Ansprüche auf eine Abfindung zustehen.

Lesetipp: Arbeitsrecht: Dann dürfen Arbeitnehmer ihren Job fristlos kündigen

Du hast Anspruch auf eine Abfindung, wenn dein Tarif- oder Arbeitsvertrag eine eindeutige Regelung dazu enthält. Darüber hinaus gilt dies auch, wenn in deinem Unternehmen aus betrieblicher Gewohnheit regelmäßig Abfindungen gezahlt werden. In diesem Fall solltest du nicht die einzige Person sein, die keine Abfindung erhält. Auch wenn dir aus wichtigen betrieblichen Gründen gekündigt wird, hast du Anspruch auf eine Abfindung, sofern du auf eine Kündigungsschutzklage verzichtest.

So viel Abfindung ist nach zehn Jahren drin 

§ 1a Abs. 2 KSchG regelt die Höhe deiner Abfindung. Diese bemisst sich nach deiner Betriebszugehörigkeit. Für jedes Jahr im Unternehmen erhältst du ein halbes Monatsgehalt. Ab einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten wird bei Kündigungen auf volle Jahre aufgerundet.

Hast du zehn Jahre im Betrieb gearbeitet, steht dir eine Abfindung von mindestens fünf Monatsgehältern zu. Nach zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit erhältst du zusätzlich ein halbes Jahresgehalt als Abfindung.

Hierzu ein Beispiel: Wenn du zehn Jahre im Unternehmen tätig warst und dabei ein monatliches Bruttogehalt von 4.500 Euro verdient hast, beträgt die Abfindung pro Jahr 2.250 Euro (die Hälfte des Monatsgehalts). Nach zehn Jahren ergibt das eine Abfindungssumme von 22.500 Euro.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Quellen: Bundesministerium der Justiz, Hopkins Rechtsanwälte und ver.di