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Urlaub trotz Krankschreibung: In diesem Fall droht dir die Kündigung

Der Urlaub steht kurz vor der Tür und auf einmal kündigt sich eine fiese Erkältung an. Aber darf man überhaupt verreisen, wenn man auf der Arbeit einen gelben Schein eingereicht hat?

Frau ist krank im Urlaub
© Goffkein - stock.adobe.com

Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Die Vorfreude auf den lang ersehnten Urlaub ist riesig nach intensiven Wochen der Arbeit. Doch unmittelbar vor der Abreise macht sich eine lästige Erkältung bemerkbar. Eine beunruhigende Situation für Berufstätige, besonders wenn der Arzt oder die Ärztin eine Krankschreibung ausstellt. Doch wie sieht die Regelung in einem solchen Fall aus? Darf man trotz Krankschreibung in den Urlaub fahren? All diese Fragen werden von uns beantwortet.

Urlaub trotz Krankschreibung: Alle wichtigen Infos

Eines vorab: Wie der Spiegel berichtet dürfen Arbeitnehmende grundsätzlich trotz Krankschreibung in den geplanten Urlaub antreten. Reisen sind in diesem Fall jedoch an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Wenn ein geplanter Trip die Heilungsprozesse eines Mitarbeiters potenziell beeinträchtigt, darf dieser nicht verreisen. Um seine eigene Gesundheit nicht zu gefährden, sollte mit dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin vor Antritt der Reise besprochen werden, ob der angedachte Urlaub die „Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit“ beeinträchtigen könnte.

Bei der Bewertung sollte dabei der Erholungszweck immer im Vordergrund stehen. „Den Arbeitnehmer trifft während dieser Zeit eine sogenannte erhöhte Sorgfaltspflicht gegen sich selbst“, erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Daniel Brügger gegenüber dem Spiegel. Dabei wird stets eine individuelle Betrachtung vorgenommen. „In manchen Situationen kann das Reisen sogar vorteilhaft sein, wie zum Beispiel bei einer Kur oder einer Reise zur Erholung“, erklärt der Jurist.

In diesem Fall droht eine fristlose Kündigung

Beschäftigte sollten sorgfältig überlegen, ob sie ihre Urlaubspläne wie vorgesehen umsetzen möchten. In gravierenden Fällen kann sogar eine fristlose Kündigung im Raum stehen, wie ein Beschluss des BAG (Urteil vom 2. März 2006 – AZ 2 AZR 53/05) aufzeigt. Dort unternahm ein Angestellter, trotz Krankschreibung aufgrund von Konzentrationsschwierigkeiten durch eine Hirnhautentzündung, eine Skireise. „Auch wenn man an einer Lungenentzündung erkrankt ist, wäre ein Pilgerweg nicht ratsam. Dasselbe gilt für die Beteiligung an einem Fußballspiel“, betont Brügger.

Urlaub trotz Krankschreibung: Wie sieht es mit Auslandsreisen aus

Bei Auslandsreisen gelten die zuvor genannten Richtlinien. Doch Vorsicht: Wenn der Arbeitnehmer für mehr als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Krankengeld erhält, muss dem Spiegel zufolge folgende spezielle Regelung beherzigen: 

Wenn ein Versicherter ins Ausland geht, wird sein Krankengeldanspruch nach § 44 SGB V gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 SGB V ausgesetzt. Jedoch kann dieser Anspruch weiter bestehen, wenn der Krankgeschriebene vor seiner Reise die Genehmigung seines gesetzlichen Krankenversicherers bekommt, wie es § 16 Abs. 4 SGB V vorsieht. Bei Reisen innerhalb der EU muss die Versicherung diesen Antrag genehmigen, wie das Bundessozialgericht in einem Urteil (AZ B 3 KR 23/18 R) festgestellt hat.

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