Veröffentlicht inJob

Vorstellungsgespräch: Diese Fragen dürfen Arbeitgeber dir nicht stellen 

Du darfst im Vorstellungsgespräch lügen. Aber nur, wenn es um Antworten auf nicht zulässige Fragen geht. Es gibt bestimmt Themengebiete, nach denen zukünftige Arbeitgeber:innen im Vorstellungsgespräch nicht fragen dürfen.

Ngst Angst Bewerbungsgespräch
© IMAGO / Panthermedia

3 Gründe, warum du im Bewerbungsgespräch langweilig wirkst

Wenn du im Bewerbungsgespräch hervorstechen und nicht langweilig wirken möchtest, dann solltest du dir diese drei Tipps anhören.

Im Vorstellungsgespräch um eine Stelle ist es sowohl für Arbeitgeber:innen als auch für Bewerber:innen wichtig zu wissen, welche Fragen gestellt werden dürfen und welche nicht. Auch wenn Arbeitgeber:innen alles oft sehr viel wissen wollen, gibt es bestimmte Fragen, die illegal und diskriminierend sind. Diese Fragen verletzen nicht nur die Rechte von Arbeitnehmenden, sondern können auch zu Diskriminierung und Voreingenommenheit im Einstellungsverfahren führen.

Vorstellungsgespräch
Es darf bei einer Bewerbung nicht nach deinem Alter gefragt werden. Foto: Getty Images SDI Productions

1. Alter

Eine der häufigsten illegalen Fragen, die Arbeitgeber:innen nicht stellen dürfen, ist die nach dem Alter. Altersdiskriminierung ist durch Bundesgesetze verboten, und es ist für Arbeitgeber illegal, nach dem Alter oder dem Geburtsdatum eines Bewerbers zu fragen. Der Grund dafür ist, dass das Alter bei der Entscheidung, ob eine Person für eine Stelle qualifiziert ist oder nicht, keine Rolle spielen darf.

Vorstellungsgespräch
Welche Religion fühlen sich sich zugehörig? Diese Frage ist im Vorstellungsgespräch illegal! Foto: Ilona Titova / EyeEm via Getty

2. Religion

Themengebiete rund um die Religion eines Menschen sind im Vorstellungsgespräch nicht zulässig. Der erste Zusatzartikel der Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, und es ist für Arbeitgeber:innen illegal, eine:n Bewerber:in aufgrund der religiösen Überzeugungen zu diskriminieren. Das bedeutet, dass Arbeitgeber:innen nicht nach der Religion eines Bewerbers fragen und auch keine Einstellungsentscheidungen auf der Grundlage der Religion eines Bewerbers treffen dürfen.

Lesben Klischees
Deine sexuelle Orientierung darf keinen Einfluss auf deinen Bewerbungsprozess haben. Foto: FG Trade / Getty Images via Canva

3. Sexuelle Orientierung

Es ist auch untersagt, nach der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität einer sich bewerbenden Person zu fragen. Dies liegt daran, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität illegal ist. Einstellungsentscheidungen dürfen also nicht auf der Grundlage der sexuellen Ausrichtung oder der Geschlechtsidentität eines Bewerbers treffen.

Familie Vorstellungsgespräch Fragen
Ob du Kinder hast, oder nicht, darf in einem Vorstellungsgespräch nicht erfragt werden. Foto: IMAGO Images / PhotoAlto

4. Familienstand

Der Familienstand oder ein Kinderwunsch darf nicht von Arbeitgeber:innen zum Thema gemacht werden. Denn Diskriminierung aufgrund des Familienstandes oder der Tatsache, ob ein:e Bewerber:in Kinder hat oder nicht, ist illegal.

Vorstellungsgespräch kriminelle Vergangenheit
Deine kriminelle Vergangenheit ist in den meisten Fällen deine Privatsache. Foto: Getty Images/ Chris Ryan

5. Kriminelle Vergangenheit

Schließlich dürfen Arbeitgeber auch nicht nach den Vorstrafen fragen. Menschen mit einer kriminellen Vergangenheit sollen die gleichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben, wie alle anderen auch. deswegen ist eine Diskriminierung aufgrund der kriminellen Vergangenheit eines Bewerbers illegal.

Vorstellungsgespräch: Du musst nicht jede Frage beantworten

Zunächst einmal hast du grundsätzlich das Recht, eine unzulässige Frage einfach gar nicht zu beantworten. Du kannst einfach mit einem Hinweis auf die Unzulässigkeit der Frage darum bitten, das Gespräch ohne die Beantwortung derselben fortzusetzen. Dies empfiehlt sich aber im Vorstellungsgespräch meist nicht.

Denn wenn du eingestellt werden willst, solltest du mit unangenehmen Fragen rechnen und auf diese souverän antworten können. Hierbei hilft dir das sog. „Recht zur Lüge“. Stellt dir ein potentieller Arbeitgeber im Vorstellungsgespräch eine unzulässige Frage, und du antwortest hierauf nicht wahrheitsgemäß, so kann dein Arbeitgeber hieraus später keine negativen arbeitsrechtlichen Konsequenzen ziehen.