Der letzte Monat des Jahres ist angebrochen. Und damit startet im Dezember wieder die Saison der Weihnachtsfeiern. Wer sich dazu entscheidet, an der Veranstaltung teilzunehmen, fragt sich, ob man auf dem Hin- und Rückweg überhaupt versichert ist? Oder ist man dafür selbst verantwortlich, wenn man nach einer fröhlichen Feier und dem einen oder anderem alkoholischem Getränk auf dem Heimweg hinfällt und sich verletzt? Antworten auf diese Fragen erfährst du hier.
Weihnachtsfeier: Wann man gesetzlich unfallversichert ist
Die Adventszeit ist angebrochen und damit stehen in vielen Unternehmen auch die Weihnachtsfeiern wieder an. Dabei finden diese an den unterschiedlichsten Orten statt. Egal ob Restaurant, Club oder Schiff – ausgelassen wird das Ende des Arbeitsjahres gefeiert. Doch sind Beschäftigte auf dem Weg zum jeweiligen Veranstaltungsort und zurück eigentlich gesetzlich unfallversichert?
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Ja, denn grundsätzlich sind Mitarbeitende auf dem direkten Weg zum Veranstaltungsort und zurück versichert, wie Christine Ramsauer, Rechtsexpertin bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), in der der Ausgabe 2/23 des Magazins Certo erklärt. Jedoch entfällt der Versicherungsschutz, wenn sie zusätzliche Umwege machen, beispielsweise für Einkäufe vor oder nach der Feier.
Auch auf der Feier ist man versichert
Selbst während der Weihnachtsfeier sind Angestellte unfallversichert, auch wenn sie beispielsweise stürzen sollten. Der Versicherungsschutz während der Feier endet allerdings, sobald die Unternehmensführung, die Abteilungsleitung oder ein Stellvertreter das Ende der Veranstaltung verkündet, so Ramsauer. Doch auch nach diesem Zeitpunkt bleibt der direkte Weg nach Hause weiterhin versichert.
Das bedeutet jedoch auch, dass falls nach dem offiziellen Ende der Weihnachtsfeier bei einem Absacker mit Kolleg:innen oder während des Wechsels in eine andere Bar ein Unfall passiert, kein Versicherungsschutz besteht.