Wir haben im Moment Sommer, was heißt, dass du dir wahrscheinlich schon Gedanken um deinen Urlaub gemacht hast. Wenn du allerdings zu viel geplant hast, kannst du auch unbezahlten Urlaub nehmen. Leider ist das Ganze jedoch nicht so leicht wie es sich anhört. Deswegen haben wir uns die Rechtslage hier mal genauer angeschaut und hier die wichtigsten Fakten für dich zusammen gefasst. Anschließend wirst du einen guten Überblick darüber haben, ob und wann du ein Recht auf unbezahlten Urlaub hast und wie du diesen beantragst.
Hast du Recht auf unbezahlten Urlaub?
In welchen Situation kann man unbezahlten Urlaub beantragen?
Laut dem Arbeitsrecht besteht bedauerlicherweise kein genereller Anspruch auf unbezahlte Urlaubstage. Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich den bezahlten, gesetzlichen Urlaubsanspruch. Unbezahlter Urlaub wird nur in bestimmten Situationen genehmigt. Zu diesen gehören laut dem Portal Arbeitsrechte die folgenden:
- Eine plötzliche, nicht selbst verschuldete Zwangslage, die sich nur durch zusätzliche freie Tage, den sogenannten Sonderurlaub, bewältigen und klären lässt. Dazu gehört zum Beispiel ein Krankheitsfall oder der Tod eines Familienangehörigen.
- Erkrankte Kinder, die versorgt werden müssen, laut § 45 Absatz 3 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
- Sonderregelungen aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung
- Wenn du zum Wehr- oder Zivildienst einberufen wirst
Worum geht’s bei unbezahltem Urlaub?
Bei unbezahltem Urlaub geht es um eine Form der Freistellung. Das Arbeitsverhältnis bleibt daher weiterhin bestehen, du musst jedoch nicht mehr zur Arbeit gehen und bekommst auch kein Gehalt mehr. Daher lohnt sich diese Art des Urlaubs nur dann, wenn du finanziell bereits vorgesorgt hast. Außerdem wird unbezahlter Urlaub meist nur in bestimmten Situationen genehmigt. Wie zum Beispiel:
Bevor du dich jetzt insgeheim von deiner Traumreise verabschiedest, keine Sorge, es gibt auch noch weitere Optionen. So kannst dich mit deinem Anliegen einer langersehnten Reise direkt an deinen Arbeitgeber wenden und erklären, warum sich dieser Zeitpunkt besonders gut eignet. Ist dein Chef davon nicht überzeugt, dann wäre eine weitere Möglichkeit im Home-Office zuarbeiten – so könntest du deiner Arbeit von überall aus nachgehen. Auch interessant: Die 5 coolsten Nebenjobs im Home-Office findest du hier.
Um die Reise wirklich genießen zu können, empfehlen wir dir jedoch zuerst einmal einen Antrag auf unbezahlten Urlaub zu stellen. Diesen zu nehmen ist in Deutschland, im Gegensatz zu Australien, der Schweiz, Kanada oder Großbritannien, noch immer eine Seltenheit und daher deutlich schwieriger. Wichtig ist hierbei, dass du deinen unbezahlten Urlaub schriftlich einreichst und begründest. So hast du zum einen den Beleg dafür, dass du den Urlaub eingereicht hast und zum anderen die Sicherheit, dass alle Rahmenbedingungen schwarz auf weiß festgehalten sind. Wenn du jetzt bereits motiviert bist ihn einzureichen, dann erfährst du als Nächstes, was dein Antrag auf unbezahlten Urlaub enthalten sollte.
wmn Tipp: Mit dieser Phrase wirst du deinen Chef im Nu von deinen Urlaubsplänen überzeugen, sie macht dich sofort zu einem besseren Verhandlungspartner.
So stellst du einen Antrag auf unbezahlten Urlaub
Es wird bereits deutlich: Ein grundsätzliches Recht auf unbezahlten Urlaub hast du nicht. Kannst du dein Vorhaben jedoch begründen, dann wird dein Antrag in den meisten Fällen auch genehmigt werden. Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, sollte er diese Aspekte beinhalten:
- Setze in die erste Zeile deinen Namen, deine Anschrift sowie ggf. deine Personalnummer, damit dir das Schreiben zugeordnet werden kann.
- An der rechten Seite platzierst du das Datum.
- Unter deine Daten packst du die vollständige Adresse des Unternehmens sowie den Arbeitgeber bzw. Ansprechpartner.
- In die Betreffzeile schreibst du etwas wie „Antrag: Unbezahlter Urlaub“ oder „Unbezahlter Urlaub vom … bis …“.
- Im eigentlichen Text nennst du dann erneut die Zeitspanne, von wann bis wann unbezahlter Urlaub genommen werden soll sowie die Begründung.
- Als Schlusssatz bietet sich „Bitte teilen Sie mir bis zum … mit, ob Sie meiner Bitte nach unbezahlter Freistellung entsprechen“ an.
- Unter die Grußformel am Ende des Schreibens setzt du deine Unterschrift.
Hast du deinen Antrag fertig, dann gebe ihn am besten persönlich bei deinem Arbeitgeber oder in der Personalabteilung ab. So kannst du dir sicher sein, dass er auch angekommen ist. Zusätzlich ist es ratsam, dass du dir eine Empfangsbestätigung geben lässt, damit es später nicht heißt, dass der Antrag nicht rechtzeitig abgegeben worden ist. Ist alles fertig, dann betrachte den Zeitraum deines Urlaubs noch einmal genauer und setze dich gegebenenfalls mit deiner Krankenversicherung in Verbindung.
Aufgepasst bei deiner Krankenversicherung!
So schön die Sache mit dem unbezahlten Urlaub auch klingt, du solltest dabei deine Krankenversicherung im Blick behalten. Der Grund: Du verdienst in dieser Zeit kein Geld und dein Arbeitgeber führt keine Renten-, Pflege-, Unfall- oder Krankenversicherungsbeiträge für dich ab.
Während der ersten vier Wochen musst du dir darum keine Sorgen machen, da der Versicherungsschutz vier Wochen lang bestehen bleibt. Am letzten Tag vor Ablauf der 4-Wochen-Frist solltest du dich jedoch von den Sozialversicherungen abmelden und dich selbst bei einer Krankenkasse freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern.
Sobald du dein ursprüngliches Arbeitsverhältnis wieder aufnimmst, beziehst du wieder dein normales Gehalt und dein Arbeitgeber muss dich bei den Sozialversicherungen wieder anmelden. Hast du also nicht vor länger als vier Wochen Urlaub zu nehmen, musst dir darum keine Sorgen machen. Andernfalls schaue nach Alternativen, bevor du deinen unbezahlten Urlaub einreichst.
Außerdem: Wenn du dich dafür entscheidest unbezahlten Urlaub zu nehmen, um einen Angehörigen zu pflegen, dann kann das ziemlich aufs Gemüt schlagen. In diesem Video findest du 6 wertvolle Tipps gegen Stress.
Unbezahlter Urlaub ist möglich
Ob planmäßig oder unplanmäßig unbezahlter Urlaub kann eine gute Lösung sein, wenn du unerwartet in schwierige Situationen gerätst oder dir endlich den langersehnten Traum von einer Reise ermöglichen möchtest. Du solltest jedoch daran denken, dass es kein Recht auf unbezahlten Urlaub gibt und du deine Entscheidung begründen musst. Zudem behalte deine Sozialversicherung im Blick und denke daran, dass diese nur vier Wochen lang normal bestehen bleibt. Hast du an alles gedacht und mit deinem Chef die wichtigsten Fakten abgeklärt, dann steht deiner Auszeit nichts mehr im Wege.
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