Fast jeder zweite Erwerbstätige in Deutschland schaut laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov nach Feierabend in seine Arbeitsmails. Dabei kommt es des öfteren vor, dass die eine oder andere Mail noch schnell beantwortet wird. Doch das sollte man nicht nur aus gesundheitlichen Gründen lieber lassen. Was viele nämlich nicht wissen: Laut Arbeitsgesetz kann das Beantworten von E-Mails sogar strafbar sein. Wir verraten dir, ab welcher Uhrzeit du Arbeitsmails nicht mehr lesen solltest.
Arbeitsmails beantworten: Ab dieser Uhrzeit ist es verboten
Handy aus, Computer herunterfahren: So sollte es in der Regel nach Feierabend laufen. Doch in der Realität sieht das meistens etwas anders aus – das ergab zumindest eine Befragung des Meinungsforschungsinstituts YouGov. Demnach checkt fast jede:r zweite Deutsche nach Feierabend seine E-Mails.
Eine Angewohnheit, die dir durchaus Probleme bereiten könnte. Denn was viele nicht wissen: Man verstößt damit gegen das Arbeitsgesetz. Doch wie kann das Beantworten von Arbeitsmails in der Freizeit strafbar sein? Ganz einfach: Nach Feierabend sollst du dich von deinem stressigen Arbeitstag erholen.
Arbeitsmails nach Feierabend lesen – Die Rechtslage
Das Aufrufen der Arbeitsmails unterbricht die Erholung allerdings. Da dem Gesetzgebenden die Ruhezeiten der Arbeitnehmer:innen heilig ist, kann das Öffnen des Posteingangs bereits strafbar sein. „Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben“, heißt es im Arbeitsgesetz § 5 Ruhezeit. Konkret bedeutet dies: Wer um 8 Uhr anfängt zu arbeiten, darf bis spätestens 21 Uhr beruflich Nachrichten lesen.
Verstoß gegen das Arbeitsrecht kann teuer werden
Wer regelmäßig nach den gesetzlich festgelegten Ruhezeiten noch zum Arbeitshandy – oder Laptop greift, sollte besser aufpassen. Denn wer sich nicht an die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten hält, riskiert, dass die Personalabteilung einen hohen Bußgeldbescheid erhält. Laut Bußgeldkatalog kann diese Ordnungswidrigkeit mit sage und schreibe 15.000 Euro geahndet werden.
Doch damit nicht genug. Wer regelmäßig gegen das Arbeitsrecht verstößt oder mit seinem gesetzwidrigen Verhalten seine Gesundheit gefährdet, kann im schlimmsten Fall auch eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr erhalten. Wenn du in einer leitenden Position arbeitest und nach Feierabend hin und wieder wichtige Mails beantwortest, kannst du beruhigt aufatmen. Denn das Arbeitsgesetz gilt nicht für leitende Angestellte. Aber auch Personal im Krankenhaus als auch Nacht- und Schichtarbeiter:innen sind von der Regelung ausgeschlossen.
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