Jede:r von uns hat einen Schrank, indem man Belege und Dokumente der letzten Jahre reihenweise in Aktenordnern sammelt. Da diese oftmals einiges an Platz wegnehmen, spielen viele mit dem Gedanken, diese einfach in den Müll zu schmeißen. Doch diesen Gedanken sollte man nicht einfach nachgehen. Denn manche Dokumente könnte man doch noch einmal gebrauchen. Wir verraten dir, welche Dokumente du besser ein Leben lang aufbewahren solltest.
Wichtige Papiere: Diese Dokumente solltest du niemals wegschmeißen
Wenn einem beim Aufräumen sämtliche Unterlagen in die Hände fallen, stellt man sich oftmals die Frage, wie lange man diese eigentlich aufbewahren muss. Die gute Nachricht: Nicht alle Dokumente musst du bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag aufbewahren und in vielen Fällen reicht zudem eine digitale Kopie vollkommen aus. Wie chip.de berichtet, solltest du folgende Dokumente unbedingt ein Leben lang im Original aufbewahren:
- Geburtsurkunde, Taufschein, Heiratsurkunde/Scheidungsurkunde, Kirchenaustrittsbescheinigung
- Testament, Erbschein, Sterbeurkunde von Angehörigen
- Ärztliches Gutachten
- Ausbildungsurkunde, Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnis
- Unterlagen zur Rentenberechnung
- Sozialversicherungsausweis
- Beleg über Wohneigentum
- Police für Lebensversicherung
Für die genannten Dokumente gilt also ein Wegschmeißverbot. Damit diesen wichtigen Unterlagen auch bloß nichts passiert, empfehlen Expertinnen zudem diese zusätzlich für den Fall der Fälle zu digitalisieren und verschlüsselt zu speichern.
Diese Dokumente musst du nur für eine begrenzte Zeit aufbewahren
Nun kennen wir die Dokumente, die wir bis zu unserem Lebensende gut gesichert aufbewahren müssen. Doch was ist mit den restlichen Papieren, wie zum Beispiel der Steuererklärung, Rechnungen oder einem gerichtlichen Mahnbescheid? Diese musst du nicht bis zu deinem Tod aufbewahren. Doch das bedeutet wiederum nicht, dass du diese nach kurzer Zeit in den Papierschredder schmeißen kannst. Denn für einige Dokumente gibt es gesetzliche Aufbewahrungsfristen, wie express.de berichtet. Diese sehen laut dem Technikmagazin Chip dabei folgendermaßen aus:
30 Jahre
- Gerichtsurteil
- gerichtlicher Mahnbescheid
- Prozessakten
- Unterlagen zu Pfändung, Privatinsolvenz
11 Jahre
- Steuerbescheid (reicht auch digital)
10 Jahre
- Belege rund um Vermietung (digitale Version ausreichend)
- Handwerkerrechnung für Vermietung (digitale Version ausreichend)
Aufbewahrungsfrist von Rechnungen, Kontoauszügen & Steuerbescheiden
5 Jahre
- Handwerkerrechnungen für Neu- oder Umbau (reicht auch digital)
3 Jahre
- Kontoauszüge (können digital aufbewahrt werden)
- Rechnungen, wegen Verjährungsfrist (auch digital möglich)
- Mietvertrag und Übergabeprotokoll bis 3 Jahre nach Auszug wegen Verjährungsfrist (digital)
- Versicherungsschein bis 3 Jahre nach Vertragsende (auch hier reicht die digitale Version)
2 Jahre
- Handwerkerrechnungen, wegen Gewährleistungsansprüchen (digital)
- Belege rund um Eigenheim (digital)
- Kaufverträge (digital)
- Kassenbons (digital)
1 Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids
- Spendenquittung (digital)
- Bankbescheinigung über Kapitalerträge (digital)
- Lohnsteuerbescheinigung (digital)
- Gehaltsabrechnung (digital)
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