Wir haben doch alle schon einmal unsere schmutzigen Fenster an einem Sonntag geputzt. Es ist auch einfach praktisch. Denn werktags sind wir auf der Arbeit, samstags steht der Einkauf auf dem Plan, und sonntags widmen wir uns dem Großputz. Doch darf man sonntags eigentlich die Fenster putzen? Wir haben uns die Rechtslage genauer angeschaut.
Darf man sonntags Fenster putzen? Das sagt das Gesetz
Die Sonntagsruhe wird durch die Feiertagsgesetze der Bundesländer geregelt. Diese bestimmen, dass an Sonntagen Tätigkeiten, die in der Öffentlichkeit auffallen und die Ruhe des Tages stören könnten, untersagt sind. Arbeiten innerhalb der eigenen Wohnung sind jedoch nicht in jedem Fall davon betroffen. So sind zum Beispiel Hausarbeiten dann erlaubt, wenn der Geräuschpegel, der von der Tätigkeit ausgeht, nicht über die übliche Zimmerlautstärke hinausgeht, wie der Deutsche Mieterbund berichtet.
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Für das Fensterputzen am Sonntag bedeutet das: Theoretisch darfst du am Sonntag die Fenster putzen, solange die dabei entstehenden Geräusche die Zimmerlautstärke nicht überschreiten und die Arbeiten für andere weder hörbar noch sichtbar sind. Da in vielen Bundesländern öffentlich wahrnehmbare bzw. bemerkbare Arbeiten verboten sind, sollte man sich das mit dem Fensterputzen am Sonntag gut überlegen.
Baden-Württemberg & Bayern sind besonders streng
Da Fensterputzen spätestens bei der Reinigung der Außenflächen für die Öffentlichkeit sichtbar wird, könnte dies als Verstoß gegen die Sonntagsruhe gelten und somit eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Die Feiertagsgesetze variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. In Schleswig-Holstein erlaubt das Feiertagsgesetz beispielsweise „nicht gewerbsmäßige Betätigungen in Haus und Garten“. Ob Fensterputzen darunter fällt, ist Auslegungssache.
Im Gegensatz dazu sind andere Bundesländer wie Baden-Württemberg oder Bayern in dieser Hinsicht strenger. Denn in deren Feiertagsgesetzen sind alle Arbeiten untersagt, die öffentlich sichtbar sind und die Ruhe des Tages stören könnten.
Sonntags Fenster putzen – Bußgeld von bis zu 10.000 Euro möglich
Wer am Sonntag dennoch den Putzlappen schwingt, riskiert nicht nur Ärger mit den Nachbarn, sondern im schlimmsten Fall könnte noch eine Abmahnung drohen, wie Jutta Hartmann, Pressesprecherin des Deutschen Mieterbundes gegenüber MyHomebook. Bei wiederholtem Verstoß wäre sogar eine Kündigung möglich, auch wenn dies laut Hartmann nur selten vorkommt.
Darüber hinaus könnten Nachbarn das Putzen als Ordnungswidrigkeit beim Ordnungsamt melden. Verstöße gegen die Sonn- und Feiertagsgesetze können je nach Bundesland hohe Bußgelder nach sich ziehen. Diese liegen zwischen 5.000 und 10.000 Euro.
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Fazit: Sonntags besser nicht Fenster putzen
Sonntags können Sie kleinere Tätigkeiten innerhalb der Wohnung erledigen, von denen sich niemand gestört fühlt. Das Fensterputzen sollten Sie allerdings auf einen Werktag verschieben, um keine Schwierigkeiten mit den Nachbarn oder den Behörden zu bekommen.
Quellen: Deutscher Mieterbund, gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de, gesetze-bayern.de, landesrecht-bw.de und MyHomebook