Wer in einer kleinen Mietwohnung lebt und viel mit dem Fahrrad unterwegs ist, weiß oftmals nicht, wo er sein Fahrrad unterbringen soll. Insbesondere dann, wenn es im Haus keinen Fahrradkeller oder andere Unterbringungsmöglichkeiten gibt. Damit das Fahrrad nicht Tag und Nacht vor der Haustür steht und eventuell geklaut wird, stellen viele in den Hausflur. Ärger mit den Nachbarn ist damit oftmals vorprogrammiert. Doch darf das Fahrrad im Hausflur abstellen? Was das Mietrecht vorsieht, liest du hier.
Fahrrad im Hausflur abstellen: Das solltest du beachten
Darf man das Fahrrad im Hausflur abstellen?
Einige stellen ihr Fahrrad im Hausflur ab, um dieses vor Diebstahl oder schlechtem Wetter zu schützen. Doch darf man das überhaupt? Das kommt ganz darauf an, was in deiner Hausordnung beziehungsweise in deinem Mietvertrag steht. Doch in den meisten Fällen ist das Abstellen eines Fahrrads im Hausflur untersagt. Der Grund: Durch das Abstellen im Flur werden in der Regel Fluchtwege blockiert und die übrigen Bewohner:innen beim Vorbeigehen im Treppenhaus behindert.
Ein Abstellverbot kann in der Hausordnung oder im Mietvertrag festgelegt sein. Mieter:innen müssen sich an dieses Verbot halten, solange eine zumutbare Alternative zur Verfügung steht. Ein generelles Verbot, Fahrräder auf Vorplätzen, in Höfen, Fluren und Treppenhäusern abzustellen, ist jedoch unwirksam, wenn keine andere zumutbare Abstellmöglichkeit für Fahrräder vorhanden ist (LG Hannover, 17.10.2005, Az.: 20 S 39/05).
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Fahrradkeller ist vorhanden? Dann ist die Nutzung verpflichtend!
Ist im Mietvertrag die Nutzung eines Fahrradkellers festgelegt, muss das Fahrrad dort auch abgestellt werden. Wird dem Mieter beziehungsweise der Mieterin die Nutzung des Fahrradkellers verwehrt, kann er eine Mietminderung von 2,5 Prozent geltend machen (AG Menden, 07.03.2007, Az. 4 C 407/06).
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Fahrrad im Hausflur abstellen: Ist das ein Kündigungsgrund?
Bei einem im Mietvertrag oder in der Hausordnung festgelegten Abstellverbot muss man sich daran halten. Ein Verstoß, etwa durch das Abstellen des Fahrrads am verbotenen Platz, verletzt die vertraglichen Pflichten. Der Vermieter beziehungsweise die Vermieterin hat dann das Recht, eine mietrechtliche Abmahnung auszusprechen. Wiederholte Verstöße können sogar zur Kündigung führen.
Darf der/die Vermieter:in das Fahrrad entfernen?
Nein, der/die Vermieter:in darf das Fahrrad nicht eigenmächtig entfernen, es sei denn, es liegt eine vorherige Warnung oder Mitteilung vor. Ausnahmen gelten nur für Notfälle wie Brände, bei denen dein Eigentum im Treppenhaus oder Hof entfernt werden kann.
Wohin dann mit dem Fahrrad?
Wenn es im Haus keinen Fahrradkeller oder andere geeignete Unterbringungsmöglichkeiten gibt, sollte man das Fahrrad an einem geeigneten Platz vor dem Haus abzustellen. Achte darauf, den dafür vorgesehenen Bereich zu nutzen oder dein Fahrrad direkt in deine angemietete Kellerkammer zu bringen. n einem spezifischen Fall konnte auch ein Tiefgaragenplatz als Abstellplatz für das E-Bike verwendet werden (LG Hamburg, 17. Juni 2015, Az.: 318 S 167/14).
Quellen: Mietrecht.de, Das Haus und Anwalt.de