Bei einer Urlaubsreise freut man sich normalerweise besonders auf eines: das Essen. Jedoch kann es gelegentlich vorkommen, dass statt eines kulinarischen Highlights kalte Speisen oder schlaffes Gemüse am Buffet auf einen warten. Pauschalurlauber:innen müssen jedoch nicht einfach schlechtes Essen akzeptieren. Denn bei erheblichen Mängeln besteht die Möglichkeit, den Reisepreis erheblich zu mindern. Wann dir bei einem Reisemangel eine Rückerstattung winkt, erfährst du hier.
Hotelessen schmeckt nicht? Dokumentiere den Reisemangel
Endlich startet der langersehnte Urlaub. Doch vom Hotel angekommen, stellt man fest, dass das Essen am Hotelbuffet die reinste Katastrophe ist. Doch kann man sein Geld zurückverlangen? Um das ungenießbare Essen als Reisemangel geltend machen zu können, ist es wichtig, dies sorgfältig zu dokumentieren. Reiserechtsexpertin Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg erklärt: „Sie sollten genau notieren, um welche Mahlzeit es sich handelte, an welchem Tag und was genau mangelhaft war.“ Beispiele hierfür könnten sein: Das Essen war kalt oder die Steaks wurden wiederholt nicht wie gewünscht durchgegart.
Falls es sich um einen offensichtlichen Mangel handelt, wie beispielsweise ein eintöniges Buffet in einem Fünf-Sterne-Hotel, empfiehlt es sich, diesen mit Fotos oder Videos festzuhalten. Um deine Beschwerde weiter zu stützen, ist es zudem ratsam, Zeugen zu finden. Das können beispielsweise Gäste vom Nachbartisch sein oder jemand, der sich ebenfalls lautstark über das schlechte Essen beschwert hat.
Reisemangel der Reiseleitung umgehend mitteilen
Wenn du das ungenießbare Essen als Reisemangel geltend machen möchtest, solltest du dies der Reiseleitung umgehend mitteilen, damit diese die Möglichkeit hat, das Problem zu beheben. Falls vor Ort keine Ansprechperson oder Ansprechpartner in verfügbar ist, solltest du deinem Reiseveranstalter eine E-Mail schreiben. Sollten sich die Umstände auch nach dieser Maßnahme nicht verbessern, hast du das Recht, den Reisepreis zu mindern.
25 Prozent Preisnachlass sind möglich
Wenn du bei der Buchung deines Hotels eine Lebensmittelunverträglichkeit angegeben hast, jedoch im Hotel das gleiche Essen wie alle anderen Gäste serviert bekommst, hast du das Recht, eine Minderung des Reisepreises in Höhe von etwa 10 Prozent zu verlangen. Ein ähnlicher Anspruch besteht, wenn du regelmäßig verdorbenes Essen am Hotelbuffet vorfindest.
In einem speziellen Fall können Pauschalreisende sogar eine größere Summe zurückverlangen. Dies ist der Fall, wenn das Essen und der Service des Hotels nicht dem Sterne-Standard entsprechen, mit dem das Hotel eigentlich wirbt. In solchen Fällen haben Betroffene das Recht, beim Reiseveranstalter sogar einen Preisnachlass von bis zu 25 Prozent einzufordern. Stiftung Warentest berichtet über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (Az.: 2/24 S 96/07), das auf diesen Umstand hinweist.
Quellen: t-online.de und travelbook.de