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3 Dinge, auf die Mieter bei der Weihnachtsdeko in der Wohnung achten sollten

Möchtest du als Mieter:in deine Wohnung festlich für Weihnachten schmücken? Hier sind wichtige Tipps, auf die du bei der Weihnachtsdekoration achten solltest.

Weihnachtskugel
© Liliya Krueger / Getty Images via canva

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Bei einem Spaziergang durch die Straßen fällt auf, dass nicht nur die Schaufenster vieler Geschäfte mittlerweile mit auffälliger Weihnachtsdekoration geschmückt sind, sondern so langsam, aber sicher auch die Fenster gewöhnlicher Mietshäuser. In vielen Fenstern findet man spätestens im Dezember Kerzen, kleine Tannenbäume, selbstgemachte Schneeflocken oder zahlreiche Lichterketten. Doch ist es Mieter:innen erlaubt, ihre Wohnungen nach Belieben zu dekorieren, oder gibt es gewisse Dekorationselemente, die nicht erlaubt sind? In diesem Beitrag werden die Vorschriften und Richtlinien beleuchtet, die Mieter:innen beachten sollten, wenn es um die Dekoration ihrer Wohnräume in der Weihnachtszeit geht.

Auf diese 3 Dinge müssen Mieter achten

Spätestens zum 1. Advent kommen viele Mieter:innen auf die Idee, die Wohnung oder sogar das gesamte Mietshaus weihnachtlich zu dekorieren. Was dabei erlaubt ist und was nicht, zeigen wir dir hier:

1. Deko im Treppenhaus

Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses zählt zu den sogenannten Gemeinschaftsräumen. Das bedeutet, dass die Mieter:innen diesen Raum gemeinsam nutzen. Grundsätzlich ist es nicht verboten, hier weihnachtliche Dekorationen aufzustellen, allerdings sollte man das immer mit den anderen Mieter:innen absprechen. Das, was dem einen gefällt, stört vielleicht den nächsten.

Zudem gilt es zu beachten, dass durch die Weihnachtsdeko keine Fluchtwege versperrt werden oder entzündliche Gegenstände wie beispielsweise Kerzen oder Räucherstäbchen aufzustellen.

2. Deko auf dem Balkon

Den Innenraum des Balkons dürfen Mieter:innen ganz nach den eigenen Vorstellungen dekorieren. Sollte die Beleuchtung andere Nachbarn stören, so kann es dazu kommen, dass zumindest Teile der Weihnachtsdeko wieder abmontiert werden müssen. Ist das nicht der Fall, sind Mieter:innen völlig frei in der Gestaltung.

Frau weihnachten
Als Mieter:in darfst du deine Weihnachtsdeko nicht überall anbringen. Foto: IMAGO/Westend61

3. Deko an der Hausfassade

Auch die Hausfassade darf dekoriert werden, wenn das zuvor mit dem Vermieter beziehungsweise mit der Vermieterin abgesprochen wurde. Dabei ist allerdings darauf zu achten, dass durch die Dekoration keine Mängel an der Hausfassade entstehen. Weihnachtsdekorationen, die extra angebohrt werden müssen oder Dübel benötigen, sind also häufig nicht gestattet.

Fazit: In der Wohnung haben Mieter:innen großen Spielraum

Mieter:innen müssen also die meisten Sachen erst mit dem Vermieter oder der Vermieterin oder mit den eigenen Nachbarn absprechen. In der eigenen Wohnung sind sie jedoch völlig frei, was die Gestaltung angeht. Hier sind Lichterketten, Tannenbäume und Kerzen erlaubt – sofern nichts anderes im Mietvertrag steht.