Es ist uns allen schon mal passiert: Es gibt Nächte, in denen man einfach kein Auge zubekommt und sich am nächsten Tag so fühlt, als hätte uns ein Auto überfahren. An diesen Tagen ist an Arbeiten gar nicht zu denken. Aber was soll man tun? Sich mit Kaffee vollpumpen und sich zur Arbeit quälen. Oder ist es in solchen Fällen erlaubt, sich wegen schlechtem Schlaf eine Krankschreibung ausstellen zu lassen? Ein Rechtsexperte klärt auf.
Krankschreibung wegen schlechtem Schlaf – ist das überhaupt erlaubt?
Wenn man am Morgen mit einer Grippe aufwacht, kann in diesem Zustand unmöglich zur Arbeit gehen – da wird dir jede:r zustimmen. Doch wie steht es im folgenden Fall: Du bekommst nachts kein Auge zu und wälzt dich von der einen Bettseite zur anderen. Schuld an der Schlaflosigkeit können zum Beispiel Sorgen sein oder ein vorausgegangener Streit mit dem Partner oder der Partnerin, der dich einfach nicht schlafen lässt.
Wer die Nacht über die Augen nicht zu bekommen hat, fühlt sich am nächsten Tag auch dementsprechend. In diesem Zustand acht Stunden zu arbeiten, ist kaum möglich. Doch ist es in diesem Fall auch erlaubt, zum Arzt bzw. Ärztin zu gehen und sich für den Tag krankschreiben zu lassen?
Arzt oder Ärztin trifft Entscheidung über Arbeitsunfähigkeit
Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gab dem Informationsportal „Ihre Vorsorge“ genau auf diese Frage eine Antwort. „Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten„, stellt er klar.
Dies bedeutet allerdings nicht, dass du dich trotz der unerholsamen Nacht auf die Arbeit schleppen musst. Denn schlechter Schlaf kann „Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein.“ Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout, so Bredereck.
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Wenn du also das Gefühl hast, dass sich hinter der Schlaflosigkeit mehr verbergen könnte, solltest du dir unbedingt einen Arzt oder Ärztin aufsuchen. Denn diese begeben sich nur auf die Spurensuche deiner Schlaflosigkeit, sondern entscheiden letztlich auch darüber, ob du wegen des Schlafmangels arbeitsunfähig bist oder nicht.
Bei Täuschung kann Kündigung drohen
„Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen“, sagt Bredereck. Darüber hinaus gibt es auch einige Praxen, die besonders großzügig im Verteilen von Krankschreibungen sind.
Doch aufgepasst! „In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber“, warnt der Fachanwalt. Wenn rauskommt, dass man die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist oder medizinisch kein Hand und Fuß hat, kann unter Umständen auch die Kündigung erhalten.
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