In Deutschland sind Drogen nicht erlaubt. Das Betäubungsmittelgesetz schreibt vor, dass wir keine harten und keine „weichen“ Drogen bei uns tragen dürfen. Sollte man sich nicht daran halten, kann das empfindliche Strafen nach sich ziehen. Eine Frau aus Bayern hat sich nicht an das Gesetz gehalten. Sie trug 0,2 Gramm Gras mit sich herum und ihr droht nun eine Strafe, die sich gewaschen hat.
200 Milligramm Cannabis: Eine lächerliche Strafe?
Ein Anwalt teilt auf LinkedIn die Geschichte seiner Mandantin. Sie war mit 0,2 Gramm Cannabis erwischt worden. Sie ist Mitte 40, arbeitssuchend und wohnt in Bayern. Gerade wurde sie zu 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt, dabei hat sie ein monatliches Einkommen von gerade einmal 403 €. Das Landgericht von Bayern hatte entschieden, dass dies eine angemessene Strafe sei.
Zum Vergleich: Der Anwalt erklärt in seinem LinkedIn-Post, dass in Baden-Württemberg bereits ganz andere Regeln herrschen. Das Landgericht von Karlsruhe hatte entschieden, dass selbst 300 kg Cannabis mit einem Gesamtwert von 1,2 Millionen Euro nur noch einen minderschweren Fall darstellt.
Drogenkonsum in Deutschland
Der Anwalt Lito Michael Schulte macht auf LinkedIn auf die Absurdität des Falles aufmerksam. Er plädiert für eine Entkriminalisierung der Drogenkonsumten:innen.
Er macht sogar einen Vorschlag, mit dem man Drogen legalisieren könne. Dieser Vorschlag beruht auf einem Rechenbeispiel: Derzeit gibt der Staat 1,05 Milliarden Euro für die Verfolgung von „konsumnahen Delikten“. 82,8 % davon sind cannabisassoziierte Rauschgiftdelikte.
Dieses Geld könne sich der Staat beinahe restlos sparen, sollte er sich dazu entscheiden, Drogen zu entkriminalisieren.
Drogen in Deutschland: Was darf man eigentlich?
In Deutschland ist es legal, Drogen konsumiert zu haben. Illegal ist lediglich der Besitz von Drogen, das unbefugte Verabreichen von Drogen und natürlich der Handel mit Drogen. Wird man mit Cannabis in der Hose erwischt, geht die Polizei davon aus, dass es dir gehört. Es folgen je nach Menge und Bundesland unterschiedliche Strafen. Manche müssen nur ihren Besitz abgeben, bei anderen kann es Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen hageln.
So könnten die neuen Cannabisgesetze aussehen
Anwalt Lito Michael Schulte teilt auf seinem Profil die Drogengesetze, die den deutschen Staat 1,05 Milliarden Euro sparen würden. Paragraf 29a des Strafgesetzbuches (der Drogenparagraf) sollte gestrichen werden und durch Paragraf 29b ersetzt werden. Dieser besagt:
(1) Volljährigen ist der Erwerb und der Besitz von bis zu 30 Gramm Cannabis im Sinne der Anlage 1 zu diesem Gesetz erlaubt.
(2) Der Anbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Cannabispflanzen für den persönlichen oder gemeinschaftlichen Eigenbedarf im Bereich des befriedeten Besitztums oder der Anbauenden ist erlaubt.
(3) Anbau und Aufbewahrung müssen so erfolgen, dass der Jugendschutz nicht gefährdet wird. Der Besitz ist entsprechend zu sichern.
(4) Das Bundesministerium für Gesundheit wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates
1. nähere Anforderungen an das befriedete Besitztums zu stellen.
2. Vorgaben für den Anbau und die Aufbewahrung von Cannabis zu machen und
3. die in Absatz 1 genannte Menge und die in Absatz 2 genannte Pflanzenzahl zu erhöhen, so weit sie Kinder und Jugendliche nicht gefährdet.
(5) Cannabis darf Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden.
(6) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Erlaubnis über 30 Gramm Cannabis besitzt oder ohne Erlaubnis des befriedeten Besitztums eine Jahresernte von mehr als drei Cannabispflanzen aufbewahrt (…). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.
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