Herabfallende Blätter und Zweige oder Pflanzen, die den Winter nicht überstehen: Im Herbst gilt es, den Garten winterfest zu machen und auszusortieren. Wichtig ist, die Pflanzen und Gartenutensilien der Umwelt zuliebe richtig zu entsorgen. Was gehört wohin?
Laub und andere biologische Abfälle
Herabgefallenes Laub gehört natürlich zum Biomüll. Auch kleinere Äste oder heruntergefallenes Obst landen damit in der Biotonne – genau wie Blumen und andere Pflanzen, die nicht überwintern. Wer möchte, kann einen Teil des Laubs auf den Kompost geben.
Übertöpfe und Blumenkästen
So mancher Blumentopf oder Blumenkasten ist während der vergangenen Monate in Mitleidenschaft gezogen worden und muss aussortiert werden? Grundsätzlich werden Übertöpfe und Schmucktöpfe aus Kunststoff im Restmüll entsorgt. Das gilt auch für Gegenstände aus natürlichem Material wie Holz oder Ton. Ebenfalls in der Restmülltonne landen kleinere Produkte wie Blumendraht oder Pflanzenclips aus Kunststoff und Metall.
Wer viele Gefäße zum Entsorgen hat, kann die Überbleibsel des Sommers aus Metall oder Kunststoff in den Wertstoffhof oder zum Sperrmüll bringen. Wichtig ist, dass die Töpfe und Kästen geleert sind. Auf dem Wertstoffhof werden die Gegenstände fachgerecht recycelt. Auch ausrangierte Hilfsmittel wie Rechen, Schubkarren oder Schaufeln gehören auf den Sperrmüll oder zum Wertstoffhof.
Verpackungen und leere Pflanzentöpfe
Leere Pflanzentöpfe aus Kunststoff, Transport Trays oder die Säcke, in denen die Blumenerde war: Sie sind für die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack bestimmt. Darunter fallen alle Leichtverpackungen, die aus Kunststoff, Aluminium, Styropor, Verbundmaterialien oder Weißblech bestehen. Alles aus Papier und Pappe, etwa Transportkartons, sollte in die Altpapiertonne.
Dünger und Pflanzenschutzmittel
Anders sieht es bei Dünger und Pflanzenschutzmitteln aus. Sie dürfen nicht in den Hausmüll. Sind die Kunststoffverpackungen der chemischen Substanzen vollständig leer, wandern sie in die Gelbe Tonne oder den Gelben Sack. Vorsicht: Ist noch etwas Restflüssigkeit in den Fläschchen oder Sprühdosen enthalten, darf diese nicht in die Toilette oder das Waschbecken gekippt werden. Hier gilt es, die Verpackungen zum Sondermüll zu geben.