Egal, ob Dackel, Labrador oder Husky – jeder Hund freut sich über körperliche Aktivitäten, Bewegung an der freien Luft und viel Auslauf. Doch nicht alle Vierbeiner kommen bei Frauchen und Herrchen auf ihre Kosten. Darum hat die Bundesregierung 2022 ein neues Hundegesetz verabschiedet, welches Regelungen zum Gassi gehen beinhaltet. Davon hast du noch nie gehört? Dann solltest du jetzt weiterlesen.
Neues Gassi-Gesetz stellt sicher, dass alle Hunde genügend Auslauf bekommen
Viele Menschen räumen ihrem Vierbeiner absolute Priorität ein und würden alles für ihren besten Freund tun. Doch in manchen Haushalten kommen Hunde leider zu kurz und werden regelrecht vernachlässigt. Damit diese Vernachlässigung etwas eingedämmt wird, hat die Bundesregierung die Tierschutz-Hundeverordnung letztes Jahr angepasst.
Diese Regelung betrifft nicht nur Hundehalter:innen, sondern auch Züchter:innen. Das Hundegesetz, welches bereits 2022 in Kraft getreten ist, bezieht sich vor allem auf den Auslauf, den ein jeder Hund braucht. So besagt der Paragraf zwei namens „Allgemeine Anforderung an das Halten“, dass jeder Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien „außerhalb eines Zwingers“ haben muss und dass sich Hundehalter:innen täglich aktiv mit ihrem Tier beschäftigen müssen.
Aktuell: Dieses neue Hundegesetz gilt ab 2023!
Hundegesetz regelt Auslauf des Hundes
Wörtlich heißt es in dem Gesetzesentwurf: „Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 [1] ausreichend Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu gewähren, [2] mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson), zu gewähren“.
Eine genaue Zeitangabe für die Länge der Spaziergänge ist hierbei nicht angegeben. Jedoch solltest du deinem Hund die Möglichkeit geben, sich zu entleeren und auch Kontakt zu anderen Artgenossen aufzunehmen – denn auch dazu gibt es einen neuen Absatz im Hundegesetz.
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„Haustiere sind keine Kuscheltiere“
Hierzu heißt es im gleichen Paragraf wie folgt: „Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes 3 […] regelmäßig der Kontakt zu Artgenossen zu ermöglichen, es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.“
Die Regelungen gehen auf die ehemalige Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zurück, die im August 2022 gegenüber der Deutschen Presse-Agentur sagte, dass Haustiere keine Kuscheltiere sind und ihre Bedürfnisse definitiv berücksichtigt werden müssen.