Die LGBTQ-Community hat es ohnehin nicht einfach. In Ungarn und Polen hat diese Menschengruppe es aber doppelt schwer und erfährt dort immer noch viel Diskriminierung. Die EU-Kommission hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn und Polen eingeleitet.
EU gegen Ungarn und Polen
Die neue Bestimmung Ungarns, welche Jugendlichen verbietet, sich über Homosexualität zu informieren, gewann vor allem durch die EM sehr viel Resonanz und negative Stimmen. In Polen wurden Gesetze gegen LGBTQ-Mitglieder noch verschärft: Hier wurden nun „LGBTQ-freie Zonen“ eingerichtet. Die EU möchte diesen Fällen nun nachgehen und leitet ein Vertragsverletzungsfahren gegen die beiden Mitgliedstaaten ein.
Damit stellt sich die EU-Kommission hinter die Mitglieder der LGBTQ-Community und gegen seine eigenen Mitgliedsstaaten. Für queere Menschen, die in Ungarn oder Polen leben, gibt es durch diesen ersten Schritt in die richtige Richtung einen Hoffnungsfunken, der hoffentlich noch größer wird.
Gesetz von Ungarn sei eine „Schande“
Für die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen ist klar, dass die Gesetze Ungarns und Polens alles andere als menschlich und tolerant sind. Bücher und Filme zum Thema Homosexualität sind in Ungarn nun verboten – von der Leyen bezeichnet dieses Gesetzt als regelrechte „Schande“, so die Tagesschau, und drohte damals schon mit rechtlichen Schritten, wenn keine Korrektur der Texte und des Gesetzes erfolgten.
Ungarns rechtsnationalistischer Regierungschef Viktor Orbán lehnte allerdings die Rücknahme des Gesetzes ab, auch mit der Aussicht auf rechtliche Schritte. Auch wenn dieser der EU vorwarf, eine „beispiellose Kampagne“ gegen sein Land zu unternehmen, entschied sich die EU nun wirklich für diese rechtlichen Schritte.
EU stellt Ungarn und Polen ein Ultimatum
Die EU wirft Polen außerdem vor, nicht genügend Auskunft über die sogenannten „LGBT-freien Zonen“ gegeben zu haben. Somit war für die EU keine Transparenz bei diesem neuen Gesetz und dessen Umsetzung vorhanden.
„Europa wird niemals zulassen, dass Teile unserer Gesellschaft stigmatisiert werden: sei es wegen der Person, die sie lieben, wegen ihres Alters, ihrer politischen Meinung oder aufgrund ihres religiösen Glaubens“, sagt EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen in einem Statement zu dem Vertragsverletzungsverfahren.
Polen und Ungarn haben eine Galgenfrist von zwei Monaten bekommen, um auf das Schreiben rund um das Vertragsverletzungsverfahren zu reagieren. Sollte dies nicht passieren, kann die Kommission das Verfahren bis vor den Europäischen Gerichtshof bringen.
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