In Deutschland hörten wir am Wochenende immer wieder die große Schreckensnachricht: Der Sommer wird nicht wie der letzte. Die Corona-Inzidenzen sind einfach zu hoch und Menschen können nicht schnell genug geimpft werden, um ernsthafte Corona-Lockerungen in Erwägung zu ziehen.
In Österreich sehen die Menschen das aber etwas anders. Sie haben nämlich keine Lust mehr zu warten und wollen am liebsten jetzt schon wieder alles öffnen. Ganz abgesehen davon, dass hier derzeit kein harter Lockdown herrscht und Geschäfte wieder geöffnet sind, werden auch Restaurants hier schneller ihren Betrieb aufnehmen. Der 19. Mai ist der Stichtag. Was dann alles erlaubt ist und wie sehr sich ein Urlaub hier lohnen wird, erfährst du hier.
Übrigens: In Deutschland haben mittlerweile gut 7,7 der Bevölkerung den kompletten Impfschutz erhalten. In Österreich sind es gut 11%.
Neue Regeln für Österreich ab dem 19. Mai
Es wird geöffnet, so viel steht fest. Doch wenn wir (und die Österreicher:innen) eines aus der Pandemie gelernt haben, dann ist das, dass wir nicht ohne Sicherheitskonzepte agieren sollten. So gilt ab dem 19. Mai Folgendes:
- Es werden Zitrittstests eingeführt, ohne die niemand ein Etablissement betreten darf.
- Ein Zutrittstest ist: Selbsttest mit digitaler Lösung (maximal 24 Stunden alt), Antigen-Test (maximal 48 Stunden alt) und PCR-Test (maximal 72 Stunden alt)
- In Hotel, Restaurants und Kulturveranstaltungen müssen diese vorgezeigt werden.
- Genesene sind ein halbes Jahr von der Testpflicht ausgenommen.
- Als nächsten Schritt sollen auch Geimpfte von der Testpflicht befreit werden. Dafür gibt es aber noch keine Rechtsgrundlage.
Lockerungen & Deutsche in Österreich
Urlaub ist laut Kanzler Kurz auch wieder drin. Denn ab dem 19. Mai gilt auch die Quarantänepflicht nur noch für Hochrisikogebiete. Dann sind nur noch eine negativer Test oder ein Impfnachweis (nach EU-Normen) nötig.
In Hotels gelten weiterhin strenge Regeln für alle Urlauber:innen. Egal, ob aus Deutschland oder aus Österreich
- FFP2-Maskenpflicht in allgemeinen Bereichen
- Registrierungspflicht
- Abstand von zwei Metern
- alle zwei Tage einen Selbsttest unter Aufsicht vor Ort
- Sperrstunde um 22 Uhr für die Gastronomie