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Achtung: FFP2-Masken aus dieser Drogerie sofort zurückgeben!

Eine große Drogeriekette ruft FFP2-Masken zurück. Und das deutschlandweit! Ob deine Maske betroffen ist, erfährst du hier.

Maskenpflicht
Die FFP2-Masken begleiten uns täglich. Foto: Imago/xEIBNER/DROFITSCHx EP_ddh

Eigentlich sollen uns Masken vor einer Corona-Übertragung schützen. Doch einige Modelle entsprechen anscheinend nicht den Sicherheitsstandards. Denn aktuell ruft Rossmann auf seiner Website bundesweit FFP2-Atemschutzmasken zurück. Sie sollen „nicht alle Anforderungen an persönliche Schutzausrüstung erfüllen“ Warum ist das so?

Der Hinweis zum Rückruf gilt für die FFP2-Masken-Sets (5er) der Rossmann-Marke „altapharma“.

  • Artikel: „FFP2-Maske“
  • 5-lagige partikelfilternde Faltmasken
  • zertifiziert nach DIN EN 149:2001 + A1:2009
  • mit der » EAN 4 305615 831466
  • Chargenkennung: LOT 2020F50

Was ist das Problem mit den FFP2-Masken?

„Insbesondere bieten sie keinen Schutz bei der Arbeit in ölhaltiger Umgebung. Das bedeutet: zum Beispiel bei Arbeiten an geölten Motoren, Getrieben oder Wartung von Geräten mit ölbasierten Kühlmitteln der Schutz nicht dem FFP2-Standard genügt.“ Das bedeutet, dass nicht bekannt ist, ob der Schutz der FFP2-Masken auch im Alltag für die Tragenden ein Sicherheitsrisiko sein kann. Rossmann geht zwar nicht davon aus, doch Vorsicht ist besser als Nachsicht.

Rossmann bittet somit darum, diese FFP2-Masken nicht als persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Alle Kund:innen dürfen die Masken zurückbringen und bekommen den Kaufpreis erstattet. Auch in den Filialen hängen mittlerweile Rückrufzettel, wenn auch nicht in allen.

Rossmanns Kundenservice gibt kostenfreu weitere Informationen unter: 08 00 / 76 77 62 66 (Mo.-Fr.: 9-18 Uhr).

Produktrückruf von Masken: Das steckt dahinter

Laut Ministerium kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Masken so grobe Mängel aufweisen, dass sie nicht mehr ihre Funktion erfüllen. Die Folge: Sie könnten die Träger:innen in falscher Sicherheit wiegen und dadurch eine Infektion begünstigen. 

Sie entsprechen nicht der Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung und dürfen damit auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden.

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