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Skifahrer aufgepasst: Corona-Regeln in der Schweiz und Österreich

Deutsche Skifahrer können für Tagesausflüge in die Schweiz und nach Österreich reisen. Corona-bedingt müssen sich die Touristen jedoch auf unterschiedliche Regeln in den beiden Ländern einstellen.

Skifahren ist in der Saison 2021/22 ist wieder möglich - in Österreich und der Schweiz gelten jedoch unterschiedliche Regeln.. © sirtravelalot/Shutterstock.com
Skifahren ist in der Saison 2021/22 ist wieder möglich - in Österreich und der Schweiz gelten jedoch unterschiedliche Regeln.. © sirtravelalot/Shutterstock.com

An die Skisaison 2020/21 denken viele Wintersport-Enthusiasten ungern zurück. Manche Skigebiete blieben Corona-bedingt wochenlang geschlossen. Andere öffneten, zogen aber eine Quarantänepflicht für Touristen mit sich. Diesen Winter sieht es trotz der europaweit hohen Infektionszahlen etwas anders aus. Skifahren in den beliebtesten Regionen Österreichs und der Schweiz ist möglich. Dennoch müssen Reisende aus Deutschland einige Regeln beachten.

Österreich

Österreich befindet sich in einem landesweiten Lockdown, voraussichtlich soll dieser am 11. Dezember aufgehoben werden. Da Skifahren als sportliche Betätigung an der frischen Luft gilt, ist der Ausflug auf den Berg aber weiterhin erlaubt. Einheimische können sich problemlos auf den Pisten austoben. Hotels und andere Herbergen in den beliebten Urlaubsregionen bleiben jedoch weiterhin geschlossen. Für Deutsche sind also nur Tagesausflüge nach Österreich möglich.

Außerdem ist zu beachten, dass die Nutzung der Seilbahnen nur Geimpften oder Genesenen vorbehalten ist. Ein Corona-Test fällt stattdessen nicht an. Aufgepasst: Seit dem 6. Dezember werden in Österreich nur noch Impfzertifikate akzeptiert, die nicht älter als 270 Tage sind. Kinder unter zwölf Jahren sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Im Skilift gilt darüber hinaus die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Österreich wurde vom Bundesministerium für Gesundheit zum Hochrisikogebiet erklärt. Reiserückkehrer aus solchen Regionen sind in der Regel dazu verpflichtet, eine digitale Reiseanmeldung durchzuführen und sich nach der Heimkehr nach Deutschland in Quarantäne zu begeben. Wer sich jedoch weniger als 24 Stunden im Nachbarland aufhält, ist von diesen Anordnungen ausgenommen. Bei der Rückreise ist lediglich ein 3G-Nachweis verpflichtend.

Schweiz

Für den Skibetrieb in der Schweiz gilt weder eine 2G-, noch eine 3G-Regel. Alle Seilbahnen sind uneingeschränkt geöffnet. Laut des Schweizerischen Bundesamts für Gesundheit (BAG) gilt jedoch seit Montag (6. Dezember) eine Maskenpflicht in Liften, Wartezonen, Verkaufsstellen und geschlossenen Stationsgebäuden. Personen, die über 16 Jahre alt sind, müssen beim Betreten der Innengastronomie einen 3G-Nachweis vorlegen.

Auch die Schweiz gilt als Hochrisikogebiet. Tagesausflügler müssen sich wie im Fall Österreich nicht in Quarantäne begeben, aber einen 3G-Nachweis vorlegen können.

Komplizierter ist jedoch die Einreise in die Schweiz. Der Bundesrat hat die Einreiseregeln vergangene Woche noch einmal verschärft. Wer in die Schweiz reisen will, muss einen negativen PCR-Test vorweisen können. Zudem ist eine Einreiseanmeldung von Nöten. Beides gilt auch für Genesene und Geimpfte. Ausgenommen sind Reisende aus den Grenzgebieten Baden-Württemberg und Bayern. Sie können ohne Test in die Schweiz einreisen, die Anmeldung fällt ebenfalls weg.

Vorsicht! Regeln können sich schnell ändern

Dennoch ist zu empfehlen, sich stets vor Antritt der Reise über eventuelle Verschärfungen oder Lockerungen der Maßnahmen zu informieren. Die Regierungen der jeweiligen Länder beraten in regelmäßigen Abständen über die Anpassung der Regeln und neue Beschlüsse werden oft schnell umgesetzt. In der Schweiz können in den verschiedenen Kantonen grundsätzlich unterschiedliche Regeln gelten.

(aha/spot)