Ostern steht vor der Tür und in den Interior- und Blumen-Läden des Landes wird die schönste Osterdekoration verkauft. Immerhin möchte man mit bestimmten Deko-Pieces nicht nur Ostern, sondern auch den Beginn des Frühlings einläuten! Doch wusstest du, dass es bestimmte Dekorationen fürs Osterfest gibt, die eigentlich so gar nicht erlaubt sind? Wir wissen, von welchen Dingen du lieber die Finger lassen solltest.
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Wenn du diese Osterdekoration zu Hause hat, droht eine hohe Strafe
Bist du auch gerade dabei, deinen Osterstrauß zusammenzustellen und in deinen vier Wänden in Szene zu setzen? Nun, dabei solltest du auf einen beliebten Zweig verzichten: Weidenkätzchen! Denn: Wer diese Pflanze pflückt, macht sich strafbar und verletzt das geltende Bundesnaturschutzgesetz.

Das liegt unter anderem daran, dass die Weidenkätzchen eine wichtige Nahrungsquelle für Bienen sind und auch anderen Insekten Nektar und Pollen bieten können. Vor allem in der jetzigen Zeit ist die Auswahl an blühenden Pflanzen noch begrenzt, weshalb die Weidenkätzchen für den Erhalt von Bienen – und damit auch für den Erhalt der ganzen Welt – unabdingbar sind, um den Fortbestand der Kolonien zu sichern.
Weidenkätzchen als No-Go: Das sagt das Bundesnaturschutzgesetz
In § 39 BNatSchG heißt es: „Es ist verboten,[…] Bäume, die außerhalb des Waldes, von †oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.“
Somit sind die Weidenkätzchen an sich unantastbar und sollten für den Schutz von Lebensräumen und Nahrungsquellen für zahlreiche Tierarten nicht einfach in der Natur gepflückt werden.
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Diese Strafen drohen bei einer Verletzung des Gesetzes
Wenn du das Bundesnaturschutzgesetz rund um die Weidenkätzchen verletzt, kann es zu hohen Strafen kommen – wie zum Beispiel im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro! Die Höhe des zu zahlenden Bußgeldes hängt hierbei von verschiedenen Faktoren ab – wie zum Beispiel die Schwere des Verstoßes und ob es sich dabei um eine Erst- oder Wiederholungstat handelt.
Wie sieht das aber mit dem Erwerben von Weidenkätzchen in Blumenläden aus? Immerhin werden diese hier momentan zahlreich und in verschiedenen Färbungen verkauft. Keine Sorge: Hier kannst du die Weidenkätzchen ohne Probleme erwerben, weil diese unter geschützten Bedingungen abgeschnitten und damit auch verkauft werden. Es geht also nur um das persönliche Abschneiden von Weidenkätzchen in der freien Wildbahn.

Unsere Autorin Anika ist Expertin, wenn es darum geht, die neusten Interior-, Putz- und Living-Trends von TikTok, Instagram und Co. in ihren eigenen vier Wänden umzusetzen. Diese Tricks und Tipps gibt sie auf wmn und auch im echten Leben mit viel Liebe zum Detail weiter.