Weihnachten steht vor der Tür. Alle Jahre wieder landen Dinge unter dem Weihnachtsbaum, die du ganz und gar nicht gebrauchen kannst. Omi hat dir einen komisch gemusterten Schal geschenkt und dein Onkel hat dir eine riesige Taschenlampe mitgebracht – die du niemals nutzen wirst. Gegen die Enttäuschung willst du diese Geschenke umtauschen. Aber wie? Du willst Oma und Onkel nicht nach dem Kassenbon fragen. Kein Problem! Schließlich kann man Geschenke problemlos wieder im Geschäft umtauschen – oder? Ob ein Umtausch ohne Kassenbon möglich ist und welche Rechte du hast, wenn du etwas im Laden zurückgeben willst, erfährst du hier.
Umtausch ohne Kassenbon: So geht es
Kein Händler muss Ware zurücknehmen, wenn du es einmal gekauft hast. Die meisten Geschäfte tun es dennoch aus Gründen der Kulanz. Verbraucher sind nämlich so an ihr Rückgaberecht gewöhnt, dass sie ansonsten wahrscheinlich nicht mehr wiederkommen würden. Doch hier ist es selbstverständlich den Geschäften überlassen zu entscheiden, ob sie das Geld zurückgeben, sich auf einen Ware-gegen-Ware-Tausch einlassen, oder Gutscheine ausstellen.
Bei einem Umtausch solltest du den Kassenzettel dabei haben.
Tipps fürs Zurückgeben:
- Frage schon beim Kauf nach, ob Rückgabe möglich ist. Lass dir die Antwort am besten schriftlich geben.
- Händler können auch Gutscheine ausstellen, anstatt das Geld zurückzugeben.
- Wenn das Geschenk kaputt ist, ist der Händler noch 2 Jahre lang verpflichtet, es zu reparieren, umzutauschen oder das Geld zurückzuerstatten.
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Kann man Produkte ohne Kassenbon zurückgeben?
Doch was ist, wenn du etwas geschenkt bekommen hast, was dir nicht gefällt, und du es nun selbst im Laden zurückgeben willst? Ohne Kassenbon wirst du höchstwahrscheinlich keinen Erfolg haben. Denn es muss nachweisbar sein, dass die Ware in diesem Laden gekauft worden ist. Dafür braucht es zwar keinen Kassenbon – doch zumindest ein Kontoauszug, wenn mit EC-Karte bezahlt wurde, oder ein Zeuge müssen das bestätigen können.
Verhandeln beim Zurückgeben
Produkte zurückgeben zu können, ist eine Frage der Kulanz des Händlers. Sei dir darüber bewusst, dass dem Händler daran gelegen ist, dass du ein glücklicher Kunde bzw. eine glückliche Kundin bleibst. So kannst du versuchen, das Produkt nicht gegen Geld, sondern gegen einen Gutschein oder ein anderes Produkt aus dem Geschäft (gegen einen kleinen Aufpreis) zu tauschen.
Produkt ist kaputt?
Willst du ein Produkt zurückgeben, weil es defekt ist oder dir andere Mängel aufgefallen sind, brauchst du weder die Originalverpackung noch das Etikett. Auch den Kassenbon musst du nicht vorlegen. Allerdings musst du nachweisen können, dass das Produkt aus diesem Laden stammt. Denn anders als bei einem Umtausch wegen Nichtgefallen handelt es sich bei einer Reklamation um einen Gewährleistungsanspruch.
Umtausch ohne Kassenbon: Anders ist es beim Onlinehandel
Expertin und Rechtsanwältin Nicole Mutschke erklärte dem Sender RTL zudem, dass online erworbene Ware immer ein Widerrufsrecht von 2 Wochen besitzt. Hier reicht es anzugeben, dass die Ware einem nicht gefällt, um sie zurückschicken zu können und das Geld ebenfalls zu erhalten.