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Kindergeld Auszahlung März: Dann wird das Geld überwiesen

Jeden Monat bekommen Eltern das Kindergeld überwiesen. Wann das Geld im März 2025 da ist, erfährst du hier.

Eine Frau sitzt auf dem Sofa und schaut in ihr Online-Banking.
© Getty Images/d3sign

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Seit dem 1. Januar 2025 wird Familien mit Kindern 255 Euro Kindergeld pro Kind ausgezahlt. Die Auszahlung des Geldes erfolgt jedoch nicht für alle Familien zum gleichen Zeitpunkt. Doch wann wird das Kindergeld für den März 2025 überwiesen. Hier findest du die Auszahlungstermine im Überblick.

Kindergeld Auszahlung März: Überweisung nach Endziffer

Der Zeitpunkt, zu dem das Kindergeld überwiesen wird, hängt von der Endziffer der Kindergeldnummer ab. Dabei gilt: Je niedriger die Endziffer, desto früher im Monat erfolgt die Auszahlung. Familien mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung als erste direkt zu Beginn des Monats, während Familien mit der Endziffer 9 erst gegen Ende des Monats das Geld erhalten.

Die Kindergeldnummer ist im Bescheid der Familienkasse verzeichnet und kann ebenfalls auf den Kontoauszügen der bereits erhaltenen Zahlungen gefunden werden, falls der Bescheid gerade nicht zur Hand ist.

Der Tabelle kannst du entnehmen, wann das Kindergeld im März überwiesen wird:

Endziffer der KindergeldnummerAuszahlungstag des Kindergeldes im März
05. März 2025
16. März 2025
27. März 2025
310. März 2025
412. März 2025
513. März 2025
614. März 2025
717. März 2025
818. März 2025
920. März 2025

Kindergeld Zahlung – für welchen Zeitraum

Das Kindergeld wird von der Familienkasse bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Für volljährige Kinder besteht die Möglichkeit der weiteren Zahlung unter bestimmten Bedingungen, jedoch höchstens bis zum 25. Lebensjahr.

Damit das Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt wird, müssen spezielle Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören beispielsweise das Absolvieren eines Studiums, einer Berufsausbildung oder einem Bundesfreiwilligendienst. Auch wenn das volljährige Kind aktiv auf der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einem Studienplatz ist, wird das Kindergeld weiterhin ausgezahlt.

Kinderzuschlag  wird ebenfalls nach Endziffer ausbezahlt

Zusätzlich zum Kindergeld erhalten viele Familien auch den sogenannten Kinderzuschlag, der bis zu 229 Euro pro Kind betragen kann. Dabei hängt die Höhe des Zuschlags von den Einkünften und dem Vermögen der Eltern ab.

Fest steht jedoch: Der Kinderzuschlag wird zeitgleich mit dem Kindergeld ausgezahlt, und somit gelten für diesen zusätzlichen Betrag die gleichen Auszahlungstermine wie für das Kindergeld.

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