Eltern in Deutschland haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld, um die Grundversorgung ihrer Kinder zu unterstützen. Doch nicht jeder weiß, dass es auch den Kinderzuschlag gibt – eine zusätzliche Hilfe für Familien mit geringem Einkommen. Allerdings gelten dafür bestimmte Voraussetzungen, sodass nicht alle Anspruch darauf haben. Doch worin unterscheiden sich Kindergeld und Kinderzuschlag genau? Hier erfährst du es.
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine staatliche Leistung in Deutschland, die Eltern oder Erziehungsberechtigten finanziell unterstützt, wie es auf der Webseite des Familienportals des Bundes heißt. Es wird monatlich ausgezahlt und soll die Grundversorgung von Kindern sicherstellen. Anspruch darauf haben Personen mit Wohnsitz in Deutschland, darunter deutsche Staatsbürger:innen, EU-Bürger:innen und bestimmte ausländische Einwohner:innen, so der Bund. Die Zahlung erfolgt in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden.
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Seit 2025 beträgt das Kindergeld für jedes Kind einheitlich 255 Euro pro Monat, so das Familienportal des Bundes. Um das Kindergeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden, entweder online oder schriftlich. Dafür sind unter anderem die Geburtsurkunde des Kindes und die Steuer-Identifikationsnummern erforderlich.
Kinderzuschlag: Was ist das?
Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Unterstützung für Familien mit niedrigem Einkommen in Deutschland. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und beträgt bis zu 297 Euro pro Kind und Monat, wie es auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit heißt. Eltern haben Anspruch, wenn ihr eigenes Einkommen ausreicht, um sich selbst zu versorgen, aber nicht für den vollen Bedarf ihrer Kinder. Alleinerziehende müssen ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro haben, während es bei Paaren mindestens 900 Euro betragen muss, so die Bundesagentur für Arbeit.
Der Kinderzuschlag wird für sechs Monate bewilligt und muss danach neu beantragt werden. Familien, die den Kinderzuschlag erhalten, können zusätzlich Wohngeld und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Außerdem sind sie oft von Kita-Gebühren befreit. Der Antrag kann online oder bei der Familienkasse gestellt werden.
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Die beiden Leistungen im Vergleich
Nun wissen wir, was sich hinter dem Kindergeld und dem Kinderzuschlag verbirgt. Doch was unterscheidet die beiden Leistungen? Wir haben die wichtigsten Merkmale nochmal gegenübergestellt:
Merkmal | Kindergeld | Kinderzuschlag |
Wer bekommt es? | Alle Eltern mit Kindern | Eltern mit niedrigem Einkommen |
Einkommensabhängig? | Nein | Ja |
Höhe (2025) | 255 € pro Kind | Bis zu 297 € pro Kind |
Dauer der Zahlung | Bis zum 18. (max. 25.) Lebensjahr | Solange die Einkommensvoraussetzungen erfüllt sind |
Beide Leistungen entlasten Familien finanziell
Das Kindergeld steht allen Eltern zu, unabhängig vom Einkommen, während der Kinderzuschlag eine ergänzende Leistung für Familien mit niedrigen Einkommen ist. Beide Leistungen tragen dazu bei, Familien finanziell zu entlasten und das Wohl der Kinder zu sichern. Wer prüfen möchte, ob er Anspruch auf Kinderzuschlag hat, kann dies einfach über den „KiZ-Lotsen“ auf der Webseite der Familienkasse tun.