Sich krankzumelden, ist nie angenehm – aber manchmal unvermeidlich. Doch wie verhält es sich, wenn du dich für ein paar Tage krankmeldest und keine Krankschreibung vom Arzt oder der Ärztin einreichst? Viele Arbeitgeber verlangen erst nach drei Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Doch was passiert, wenn ein Wochenende dazwischenliegt? Hier erfährst du, welche Fristen für die 3-Tage-Regel gelten und worauf du achten solltest, wenn du über das Wochenende krank wirst.
Wann brauche ich eine Krankschreibung?
In vielen Unternehmen gilt die Regelung, dass man ab dem dritten Krankheitstag eine AU vorlegen muss. Manchmal verlangen Arbeitgeber aber auch schon ab dem ersten Tag eine Krankschreibung von deinem Arzt oder deiner Ärztin. Achte hier unbedingt darauf, was in deinem Arbeitsvertrag festgelegt ist. Die 3-Tage-Regelung ist allerdings eine gängige Praxis – das bedeutet, dass du ab dem dritten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung brauchst, die dein Arbeitgeber bei deiner Krankenkasse abrufen kann.
Lies hier mehr zur eAU: Krankschreibung: Wo kann ich meine AU ohne gelben Schein einsehen?
Zählt das Wochenende zur 3-Tage-Regel?
Ein weitverbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass bei der 3-Tage-Regel nur die Arbeitstage gezählt werden. Tatsächlich wird hier jedoch nicht zwischen Arbeits- und Wochenendtagen unterschieden – es zählen die Kalendertage. Was bedeutet das für dich? Wenn du dich zum Beispiel am Freitag krankmeldest, zählen Samstag und Sonntag genauso mit, als wäre es ein Montag oder Dienstag. Damit ist am Montag bereits die Dreitagesfrist erreicht, und du musst ein ärztliches Attest einholen, um deiner Verpflichtung nachzukommen.
Das gilt auch für Feiertage oder andere arbeitsfreie Tage. Sie werden ebenso in die Berechnung der 3-Tage-Regel einbezogen. Wenn du also denkst, du kannst das Wochenende „ausklammern“ – leider nicht! Die Frist läuft unabhängig davon, ob du an diesen Tagen eigentlich arbeiten würdest oder nicht. Also: Kümmere dich rechtzeitig um deine Krankschreibung.
Frist für die Krankschreibung verpasst – das kannst du tun
Solltest du am dritten Tag immer noch nicht fit sein und eine ärztliche Krankschreibung benötigen, musst du diese unbedingt am ersten Tag nach Ablauf der 3-Tage-Frist vorlegen – spätestens also an deinem vierten Krankheitstag. In unserem Beispiel wäre dies der Montag. Halte dich unbedingt an diese Frist, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden, denn einige Arbeitgeber können bei verspäteter Vorlage der Krankschreibung eine Abmahnung aussprechen oder sogar Lohnkürzungen vornehmen.
Solche drastischen Folgen kannst du allerdings vermeiden: Melde dich rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber und gleichzeitig bei deiner Hausärztin oder deinem Hausarzt – diese:r kann dir gegebenenfalls auch rückwirkend eine Krankschreibung ausstellen.
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