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Plötzlich teurer: Darf mein Fitnessstudio einfach die Preise erhöhen?

Als Verbraucher:innen wissen wir mittlerweile: Alles wird teurer. Aber geht das überhaupt so einfach?

Hanteln Fitnessstudio mit Eurozeichen
© canva.com {M}

Supermarktpreise steigen: Damit müssen Verbraucher rechnen!

In den Supermärkten steigen die Preise für Lebensmittel immer weiter. Ein Pricing-Experte verrät, dass sich die Menschen an viele Preiserhöhungen gewöhnen müssen.

Dass die Preise im Supermarkt und auf unseren Bahntickets seit geraumer Zeit höher ausfallen, ist mittlerweile fast normal für uns. Aber wie sieht das bei abgeschlossenen Verträgen aus? Kann mein Fitnessstudio einfach so die monatlichen Beiträge erhöhen? Oft geschieht das sogar unbemerkt, bis wir den höheren Betrag auf dem Kontoauszug entdecken. Ob wir diese Preiserhöhungen hinnehmen müssen, erfährst du hier.

Preisanpassungsklauseln: die Tricks der Fitnessstudios

Nicht selten versieht das Fitnessstudio den Vertrag mit einer sogenannten Preisanpassungsklausel, in der sich die Betreiber:innen das Recht vorbehalten, die monatlichen Beiträge auch bei laufendem Vertrag anzupassen – also zu erhöhen. Die gute Nachricht für Mitglieder: Diese Klauseln sind laut § 309 BGB in der Regel unwirksam und du als Kund:in musst einer Preiserhöhung aktiv zustimmen. Tust du das nicht, darf dein Fitnessstudio den Vertrag fristgerecht kündigen. Bis dahin gelten allerdings die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.

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Ganz schön frech: So holt sich das Fitnessstudio deine Zustimmung

Einige bekannte Studioketten drängten ihre Mitglieder mit dem „Drehkreuztrick“ zur Zustimmung der neuen Preise. Sie versahen den Eingang des Fitnessstudios mit dem Hinweis, dass mit dem Passieren des Drehkreuzes die Zustimmung für die erhöhten Preise gegeben wird. Stiftung Warentest sagt: „Es ist unfair, wenn die Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistungen davon abhängt, dass Kunden geänderte Bedingungen akzeptieren. Recht­lich dürfte das (schweig­same) Passieren des Dreh­kreuzes eine rein tatsäch­liche Hand­lung sein, ohne recht­lichen Erklärungs­inhalt.“ Zu einem ähnlichen Schluss kamen auch die Landgerichte Augsburg und Bamberg.

So kannst du gegen Preiserhöhungen vorgehen

Stiftung Warentest rät bei einer Preiserhöhung des Beitrags, dein Fitnessstudio anzuschreiben und eine schriftliche Bestätigung anzufordern, die besagt, dass du das Studio weiterhin zum alten Preis nutzen darfst. Dafür solltest du eine angemessene Frist von drei bis vier Wochen setzen. Kommt dann keine Antwort, kannst du deinen Vertrag außerordentlich kündigen.

Aber Achtung: Warte nach Bekanntwerden der Preiserhöhung nicht zu lange, denn sonst kannst du das Sonderkündigungsrecht wieder verlieren.

Fitnessstudio einfach so kündigen?

Bevor du deinen Vertrag mit dem Fitnessstudio einfach so kündigst, schreibe die Betreiber:innen wie oben beschrieben zunächst einmal an – vielleicht hast du Erfolg und kannst deinen Vertrag wie gewohnt weiter nutzen. Doch rechtlich gesehen kann es gut sein, dass dir bei solch einer Preiserhöhung ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Nach Paragraf 314 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann Kund:innen nämlich ein Recht zur außer­ordentlichen Kündigung zustehen, wenn die Studio­betreiber:innen eine Pflicht aus dem Vertrags­verhältnis verletzt. Darunter fällt auch die Aufforderung, während eines laufenden Vertrags höhere Preise zu zahlen.

Fazit: Preiserhöhung nicht einfach hinnehmen

Wenn dein Fitnessstudio also nun mit einer Erhöhung der monatlichen Beiträge um die Ecke kommt, lohnt es sich, erst einmal zu widersprechen. Achte darauf, zügig zu reagieren, damit du keine Fristen für das außerordentliche Kündigungsrecht verpasst und setze dem Studio in deinem Widerruf eine klare Frist für schriftliche Bestätigungen. Stellen sich die Betreiber:innen deines Fitnessstudios quer, lohnt sich die Kontaktaufnahme mit deiner Rechtsschutzversicherung oder auch der Verbraucherzentrale.

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