Eine Krankschreibung bedeutet für viele Arbeitnehmer:innen eine vollständige Arbeitsunfähigkeit. Doch was passiert, wenn du dich eigentlich fit genug fühlst, um bestimmte Aufgaben zu erledigen, aber andere Tätigkeiten nicht bewältigen kannst? Kann dein Arzt oder deine Ärztin dich nur für bestimmte Aufgaben krankschreiben oder eine Teilzeit-Krankschreibung ausstellen? Die gesetzliche Lage zeigt, dass es in bestimmten Fällen tatsächlich möglich ist, nur eingeschränkt krankgeschrieben zu werden.
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Krankschreibung: Was ist überhaupt möglich?
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass dein Arzt/deine Ärztin dich arbeitsunfähig schreibt, wenn du aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage bist, deine beruflichen Tätigkeiten auszuführen. Doch die Krankschreibung muss nicht zwangsläufig für deine gesamte Arbeitstätigkeit gelten. Wenn du in der Lage bist, leichtere Aufgaben zu erledigen oder nur für einen Teil deines Arbeitsalltags eingeschränkt bist, kann eine Teilzeit-Krankschreibung infrage kommen. Diese ermöglicht es dir, bestimmte Aufgaben weiterhin zu übernehmen, ohne dass du vollständig krankgeschrieben wirst.
Das Konzept der „teilweisen Arbeitsunfähigkeit“ ist in Deutschland im § 74 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Laut diesem muss eine Arbeitsunfähigkeit nicht zwingend eine vollständige Auszeit vom Job bedeuten: Es kann auch gestufte Krankschreibungen geben. Das gilt beispielsweise auch bei der sogenannten Wiedereingliederung nach einer längeren Krankheit – hierbei wirst du auch stundenweise wieder an die Arbeitsbelastung herangeführt.
So funktioniert die Teilzeit-Krankschreibung
Eine Teilzeit-Krankschreibung oder auch stundenweise Krankschreibung wird von deinem Arzt/deiner Ärztin ausgestellt, wenn er/sie der Meinung ist, dass du zwar teilweise arbeitsfähig bist, aber nicht in vollem Umfang. Die Entscheidung, welche Tätigkeiten du noch ausführen kannst und für welche du weiterhin arbeitsunfähig bist, fällt auf Basis deiner Krankheit und der damit verbundenen Einschränkungen. Dabei wird auch die Art deiner beruflichen Tätigkeit berücksichtigt. Ein Bürojob kann in solchen Fällen oft leichter angepasst werden als ein körperlich anstrengender Beruf.
Dein Arzt/deine Ärztin gibt in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an, in welchem Umfang du arbeitsfähig bist. Für die restliche Arbeitszeit bleibst du dann offiziell krankgeschrieben. Diese Teilzeit-Krankschreibung muss aber unbedingt vorab mit deinem Arbeitgeber abgesprochen werden. In der Praxis kommt es oft darauf an, ob und wie dein Arbeitgeber die Aufgaben an deine Einschränkung anpassen kann.
Zu beachten: rechtliche Regelung und Absprache mit dem Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung einer Teilzeit-Krankschreibung. Du musst ihn natürlich darüber informieren, dass du teilweise arbeitsunfähig bist – dann könnt ihr gemeinsam entscheiden, wie und ob deine Arbeitsaufgaben angepasst werden können. Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt dabei eine offene und frühzeitige Kommunikation, um Missverständnisse zu vermeiden.
In vielen Fällen sind Arbeitgeber bereit, durch leichtere Tätigkeiten oder flexible Arbeitszeiten zu unterstützen. Sollte das nicht möglich sein, bleibt immer noch die „Vollzeit-Krankschreibung“. Wichtig ist, dass du während der Krankschreibung weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung hast, auch bei einer teilweisen Arbeitsunfähigkeit. Falls dein Arbeitgeber deine Aufgaben nicht anpassen kann, gilt die Krankschreibung bis zur Besserung als vollständig.
Nützliche Möglichkeit, aber keine Pflicht!
Die teilweise Krankschreibung ist grundsätzlich eher ein Ausnahmefall, beziehungsweise ein nützliches Werkzeug bei längerer Arbeitsunfähigkeit, zum Beispiel aufgrund eines gebrochenen Beins. Damit kannst du zwar nicht kellnern gehen, aber meist durchaus am Laptop arbeiten. Es muss aber immer sichergestellt sein, dass die teilweise Ausführung deiner Arbeit den Genesungsprozess nicht verlangsamt oder deine Beschwerden in die Länge zieht. Grundsätzlich gilt dann eben doch: Krank ist krank. Höre auf deinen Körper und sprich dich eng mit deinem Arzt/deiner Ärztin und dem Arbeitgeber ab.
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